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Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Kanton Basel-Stadt

Die Seeforelle darf im Kanton Basel-Stadt nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Ein kantonales Fangmass besteht für die Seeforelle im Kanton Basel-Stadt nicht.

Stand 07. September

Fangverbot des Bundes

Salmo trutta lacustris ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Basel-Stadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
nicht abschliessend geklärt
Fangmass
nicht abschliessend geklärt
AngabeWert
Fischart Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
im Erlass genannt als: —
KantonBasel-Stadt (BS)
Schonzeitnicht abschliessend geklärt
Fangmassnicht abschliessend geklärt
FundstelleAnhang FiV BS

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Bis 31.12.2025 lautete die Zeile im Anhang «Bachforelle / Flussforelle / Seeforelle — 1. Oktober bis Ende Februar — 35 cm». Mit der Fassung vom 14.10.2025 (in Kraft seit 01.01.2026) heisst dieselbe Zeile nur noch «Bach- und Flussforelle»; die Seeforelle ist im Anhang seither nicht mehr namentlich erwähnt. Ob sie als Salmo trutta weiterhin von dieser Zeile erfasst wird oder kantonal ungeregelt ist, hat der Kanton nicht publiziert. Ein Bundes-Fangverbot greift nicht: Anhang 1 VBGF führt die Seeforelle mit Gefährdungsstatus 2, doch Art. 1 und 2 VBGF sehen für «Forellen (Salmo trutta …)» Schonzeit und Fangmindestmass vor, sodass Art. 2a Abs. 1 VBGF nicht anwendbar ist. Es bleibt in jedem Fall die Bundes-Baseline (mindestens 16 Wochen Schonzeit in fliessenden Gewässern, Fangmindestmass 22 cm). Die FAQ-Seite des AUE nennt weiterhin «Bachforelle / Flussforelle / Seeforelle … 35 cm», gibt damit aber den Stand vor dem 01.01.2026 wieder. Wert daher als unbekannt geführt statt geraten.

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang zur Fischereiverordnung — «Schonzeiten und Mindestfangmasse, geschützte Fisch- und Krebsarten» (SG 912.510 (Anhang))
Fassung
Fassung vom 14. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (KB 20.12.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Basel-Stadt?

Das Fischereirecht im Kanton Basel-Stadt sieht für Seeforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Seeforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Basel-Stadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Stadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Stadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.

Seeforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Stadt im Überblick