Schonzeit
Schonzeit Seeforelle im Kanton Solothurn
Die Seeforelle darf im Kanton Solothurn nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Beim Mass gilt allein die Untergrenze des Bundes.
Stand 07. September
Fangverbot des Bundes
Salmo trutta lacustris ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
- Schonzeit
- mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
- Fangmindestmass
- 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2
Kanton Solothurn — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- nur Bundesvorgabe
- Fangmass
- nur Bundesvorgabe
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seeforelle (Salmo trutta lacustris) im Erlass genannt als: — |
| Kanton | Solothurn (SO) |
| Schonzeit | nur Bundesvorgabe |
| Fangmass | nur Bundesvorgabe |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Solothurner Fischereigesetzgebung nennt die Seeforelle nicht; die Tabelle in § 12 Abs. 3bis FiVO spricht nur von «Bachforelle», die Grenzgewässer-Vereinbarungen von «Forellen» bzw. «Bachforelle». Es gilt daher die Bundes-Baseline der VBGF (Art. 1: mind. 16 Wochen Schonzeit in Fliessgewässern/Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern; Art. 2: 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m ü. M., sonst 22 cm). Solothurn hat keine grösseren Seen mit Seeforellenbestand.
Weitere Vorschriften im Kanton Solothurn
- Grosse Revision per 01.03.2026: Die Äsche ist im ganzen Kanton ganzjährig geschont, die Bachforellen-Fangmasse wurden gewässerweise stark angehoben (Aare 38 cm), Bachforellen/Saiblinge sind auf 2 Stück pro Tag und 20 pro Jahr begrenzt, die Tagesfangzahl für Egli ist aufgehoben, und der SaNa gilt neu auch für Tages- und Wochenpatente.
- SCHONGEBIETE (§ 10 FiVO)In Chastelbach, Dünnern, Emme, Emmekanal, Lüssel und Lützel sowie in allen Fliessgewässern, die als Pachtgewässer oder mit privatem Fischereirecht bewirtschaftet werden, gilt vom 01.10. bis 15.03. ein generelles Fischereiverbot. Ganzjährige Fischereiverbote bestehen in der Dünnern in Olten (Eisenbahnbrücke bis Badibrücke), in der Dünnern in Balsthal (Einmündung Augstbach bis Brücke Von Roll-Areal), in der Lüssel in Breitenbach (Badeanstalt bis Brücke Laufenstrasse), in der Lüssel in Beinwil (Kantonsgrenze bis Brücke Neuhüsli), in der Lützel in Kleinlützel (Areal Schloss- und Beschlägefabrik MSL) und in der Emme in Biberist (Wehr bis BLS-Eisenbahnbrücke). In Fischmigrationshilfen (Fischpässe, Umgehungsgerinne) ist das Fangen ganzjährig verboten.
- STAUHALTUNG FLUMENTHALVom 01.11. bis 30.04. ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerks Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt (§ 10 Abs. 3 FiVO). — FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN (§ 13 FiVO, alle Patent- und Pachtgewässer): Bachforellen und Saiblinge 2 pro Tag, Hechte 5 pro Tag, Felchen 20 pro Tag; in Patentgewässern höchstens 20 Bachforellen pro Jahr. Nach Erreichen der Tagesfangzahl von zwei Bachforellen ist Weiterangeln auf andere Arten nur in der Aare (A1–A6) erlaubt. Abweichend gelten auf der Aare-Grenzstrecke BE/SO Forellen 6 Stück und Felchen 25 Stück pro Tag (Art. 4 Vereinbarung BE/SO), auf der Aare-Grenzstrecke AG/SO Forellen 6, Äsche 2 und Hecht 5 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft AG/SO) und in der Birs BL/SO Forellen 4 und Äsche 4 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft BL/SO).
- GERÄTE (§§ 14–16 FiVO)höchstens zwei Angelgeräte mit je zwei Ködern, Mitangler nur ein Gerät mit einem Köder; Widerhaken sind in sämtlichen Gewässern verboten; Mehrfachhaken (z. B. Drillinge) sind in Pacht- und Patentgewässern verboten, die Aare A1–A6 ist davon ausgenommen. In der Aare A1 und vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (§ 15 Abs. 2 FiVO); im Stau Ruppoldingen vom Stauwehr bis zur militärischen Übersetzstelle Boningen gilt dasselbe, und wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf dort für die Hegenenfischerei ausnahmsweise Widerhaken verwenden (Art. 6 Übereinkunft AG/SO).
- KÖDERalle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt; lebende Köderfische verboten; als Köderfische nur nicht geschützte Fische aus dem befischten Gewässer sowie Salzwasserfischarten (§§ 17–18 FiVO).
- CATCH & RELEASEZum Fang erlaubte Fische, die behändigt werden, sind sofort und vor dem Lösen des Hakens zu töten; wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf sie stattdessen kurzfristig tiergerecht hältern, bereits gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 FiVO). Geschützte, geschonte oder untermassige Fische sind mit nasser Hand zu lösen und schonend zurückzusetzen; sitzt der Haken zu tief, ist er abzuschneiden (§ 21 FiVO).
- KREBSEDer Fang von Krebsen und der gewerbsmässige Fang von Fischnährtieren ist nur mit Bewilligung der Fachstelle zulässig (§ 19 FiVO). — Ein generelles Nachtfischereiverbot besteht im Kanton Solothurn nicht; auf den Aare-Grenzstrecken zu BE und AG ist ausdrücklich festgehalten, dass keine tageszeitlichen Beschränkungen gelten (Art. 5 Vereinbarung BE/SO, Art. 5 Übereinkunft AG/SO). — Zuständige Fachstelle ist die Abteilung Jagd und Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Solothurn?
Das Fischereirecht im Kanton Solothurn sieht für Seeforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Was passiert, wenn ich die Seeforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Solothurn steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Solothurn erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Solothurn lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.
Seeforelle in anderen Kantonen
Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".
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- Seeforelle Schonzeit Luzern
- Seeforelle Schonzeit Uri
- Seeforelle Schonzeit Schwyz
- Seeforelle Schonzeit Obwalden
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- Seeforelle Schonzeit Glarus
- Seeforelle Schonzeit Zug
- Seeforelle Schonzeit Basel-Stadt
- Seeforelle Schonzeit Basel-Landschaft
- Seeforelle Schonzeit Schaffhausen
- Seeforelle Schonzeit Appenzell Ausserrhoden
- Seeforelle Schonzeit Appenzell Innerrhoden
- Seeforelle Schonzeit St. Gallen
- Seeforelle Schonzeit Graubünden
- Seeforelle Schonzeit Aargau
- Seeforelle Schonzeit Thurgau
- Seeforelle Schonzeit Freiburg
- Seeforelle Schonzeit Waadt
- Seeforelle Schonzeit Wallis
- Seeforelle Schonzeit Neuenburg
- Seeforelle Schonzeit Genf
- Seeforelle Schonzeit Jura
- Seeforelle Schonzeit Tessin
Andere Fischarten im Kanton Solothurn
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