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Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Kanton Glarus

Die Schonzeit für die Seeforelle im Kanton Glarus läuft vom 01.10. bis zum 31.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 23 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Glarus: vom 01.10. bis zum 31.03

Kantonale Schonzeit im Kanton Glarus im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Glarus — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–31.03.
Fangmass
23 cm

Art. 16 Abs. 1 lit. a und Art. 17 Abs. 1 lit. a VVFG GL

AngabeWert
Fischart Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
im Erlass genannt als: Forellen
KantonGlarus (GL)
Schonzeit01.10.–31.03.
Fangmass23 cm
FundstelleVVFG GL, Art. 16 Abs. 1 lit. a und Art. 17 Abs. 1 lit. a VVFG GL

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die VVFG GL nennt nur «Forellen» als Sammelbegriff; eine eigene Regelung für die Seeforelle besteht nicht. Es gelten dieselben Werte wie für die Bachforelle.

Abweichende Regeln im Kanton Glarus

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Glarus. In den folgenden Gewässern gilt für Seeforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Klöntaler See01.10.–31.03.30 cmArt. 16 Abs. 1 lit. a und Art. 17 Abs. 1 lit. b VVFG GL
Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG)01.10.–25.12.40 cm§ 5 Abs. 1 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee
Linthkanal (Konkordatsgewässer SZ/GL/SG)01.10.–31.01.32 cm§ 8 Abs. 1 lit. a und § 9 Abs. 1 lit. a AB Linthkanal
Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer)01.10.–25.12.40 cm§ 4 Abs. 1 lit. a und § 5 Abs. 1 lit. a AB Zürichsee/Obersee

Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG):Die AB Walensee sprechen von «Forellen» ohne Artdifferenzierung. Tagesfangzahl 4 Stück (§ 19 Abs. 1 lit. a).

Linthkanal (Konkordatsgewässer SZ/GL/SG):Tagesfangzahl 1 Forelle; Jahreslimite 100 Edelfische (§ 11 AB Linthkanal).

Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer):Tagesfangzahl 4 Stück (§ 14 Abs. 1 lit. a).

Weitere Vorschriften im Kanton Glarus

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung (GS VI E/31/3)
Fundstelle
Art. 16 Abs. 1 lit. a und Art. 17 Abs. 1 lit. a VVFG GL
Fassung
Vom 25.11.2014 (Stand 15.01.2019), in Kraft seit 28.01.2015; aktuelle Version in Kraft seit 15.01.2019 (Beschluss 22.01.2019, SBE 2019 02); keine künftige Version hängig (Abruf 31.07.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Glarus?

Vom 01.10. bis zum 31.03. Rechtsgrundlage ist VVFG GL, Art. 16 Abs. 1 lit. a und Art. 17 Abs. 1 lit. a VVFG GL. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 23 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Glarus?

Nein. im Kanton Glarus gelten für Seeforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Klöntaler See, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG), Linthkanal (Konkordatsgewässer SZ/GL/SG), Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Glarus steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Glarus erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Glarus lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.

Seeforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Glarus

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Glarus im Überblick