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Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Kanton Neuenburg

Die Schonzeit für die Seeforelle im Kanton Neuenburg läuft vom 26.10. bis zum 17.01. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Schonzeit im Kanton Neuenburg: vom 26.10. bis zum 17.01

Kantonale Schonzeit im Kanton Neuenburg im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Neuenburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
26.10.–17.01.
Fangmass
40 cm

art. 4 al. 1 Règlement lac 2025-2027

AngabeWert
Fischart Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
KantonNeuenburg (NE)
Schonzeit26.10.–17.01.
Fangmass40 cm
FundstelleRèglement lac NE 2025-2027, art. 4 al. 1 Règlement lac 2025-2027

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Neuenburgersee ist das eigentliche Seeforellen-Gewässer des Kantons. Das Konkordatsreglement unterscheidet die Bachforelle nicht von der Seeforelle: Es regelt sie gemeinsam unter «Truite» (Salmo trutta), mit einem Fangmindestmass von 40 cm und einer offenen Fangzeit vom 18.01. bis 25.10.2026 (für jedes Jahr eigen, siehe die Bachforelle). Die Schonzeit vom 26.10. bis 17.01. ist die komplementäre Zeit für 2026. In den Fliessgewässern nennt der Arrêté 2026 nur «truite», ohne die Form zu unterscheiden; die entsprechenden Werte stehen bei der Bachforelle.

Weitere Vorschriften im Kanton Neuenburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel en 2025, 2026 et 2027, du 21 juin 2024 (RSF 923.51 (publication ROF 2024_077); RSN correspondant 923.520.10x)
Fundstelle
art. 4 al. 1 Règlement lac 2025-2027
Fassung
du 21 juin 2024, valable pour les années civiles 2025, 2026 et 2027 (adopté par la Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Neuchâtel; publié à la ROF 2024_077 du canton de Fribourg comme droit intercantonal)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Neuenburg?

Vom 26.10. bis zum 17.01. Rechtsgrundlage ist Règlement lac NE 2025-2027, art. 4 al. 1 Règlement lac 2025-2027. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 40 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich die Seeforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Neuenburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Neuenburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Neuenburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.

Seeforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Neuenburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Neuenburg im Überblick