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Schonzeit

Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Zug

Für die Regenbogenforelle ist im Kanton Zug ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Ein Fangmass ist für die Regenbogenforelle im Kanton Zug nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Zug im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Regenbogenforelle nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Zug — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
kein Fangmass

Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): Regenbogenforelle unter «Übrige» ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass; §§ 5 und 6 FiV ZG nennen nur «Forelle» (vom Kanton als Bach-/Seeforelle ausgelegt).

AngabeWert
Fischart Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
KantonZug (ZG)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmasskein Fangmass
FundstelleInfoblatt AfW ZG, Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): Regenbogenforelle unter «Übrige» ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass; §§ 5 und 6 FiV ZG nennen nur «Forelle» (vom Kanton als Bach-/Seeforelle ausgelegt).

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Zuordnung beruht auf der amtlichen Tabelle des Kantons, nicht auf einem ausdrücklichen Verordnungswortlaut. Im Zweifel beim Amt für Wald und Wild nachfragen.

Abweichende Regeln im Kanton Zug

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Zug. In den folgenden Gewässern gilt für Regenbogenforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere)01.10.–29.02.25 cm§ 25 Abs. 1 Bst. b und § 26 Abs. 1 Bst. b AB Sihl ZH/ZG

Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere):Erlasswortlaut «1. Oktober bis Ende Februar».

Weitere Vorschriften im Kanton Zug

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Infoblatt Angel-Fischerei (amtliches Merkblatt des Amts für Wald und Wild, Direktion des Innern) und amtliche Artentabelle auf zg.ch (—)
Fundstelle
Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): Regenbogenforelle unter «Übrige» ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass; §§ 5 und 6 FiV ZG nennen nur «Forelle» (vom Kanton als Bach-/Seeforelle ausgelegt).
Fassung
Infoblatt Stand November 2025; Webseite abgerufen am 31.07.2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle im Kanton Zug?

Das Fischereirecht im Kanton Zug sieht für Regenbogenforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Regenbogenforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Zug?

Nein. im Kanton Zug gelten für Regenbogenforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Regenbogenforelle im Kanton Zug steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Zug erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Regenbogenforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Zug lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Regenbogenforelle wieder frei wird.

Regenbogenforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Zug

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Zug im Überblick