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Schonzeit

Schonzeit Zander im Kanton Basel-Stadt

Die Schonzeit für den Zander im Kanton Basel-Stadt läuft vom 01.04. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Basel-Stadt: vom 01.04. bis zum 31.05

Kantonale Schonzeit im Kanton Basel-Stadt im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Zander nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Basel-Stadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.04.–31.05.
Fangmass
45 cm

Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

AngabeWert
Fischart Zander (Sander lucioperca)
KantonBasel-Stadt (BS)
Schonzeit01.04.–31.05.
Fangmass45 cm
FundstelleAnhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Zander wird auch Fogosch genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Sander lucioperca.

Was du dazu wissen solltest

Der Anhang setzt die Schonzeit ausdrücklich «ausser in Wiese, Riehenteich und Birs» — dort besteht keine Schonzeit (siehe Variante). Fanglimite: pro Tag höchstens drei Hechte oder Zander im Rhein (§ 16 Abs. 2 FiV BS). Die Rhein-Übereinkunft von 1887 nennt dieselbe Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai (Art. 6 Ziff. 2) und 35 cm für das Feilbieten und Verkaufen (Art. 5); der kantonale Wert von 45 cm ist strenger.

Abweichende Regeln im Kanton Basel-Stadt

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Basel-Stadt. In den folgenden Gewässern gilt für Zander etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Wiese, Riehenteich und Birskeine Schonzeit45 cmAnhang Ziff. 1 FiV BS (Klammerzusatz «ausser in Wiese, Riehenteich und Birs»)

Wiese, Riehenteich und Birs:Die Schonzeit vom 01.04. bis 31.05. gilt in diesen drei Gewässern ausdrücklich nicht. Das Fangmindestmass von 45 cm bleibt unverändert.

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang zur Fischereiverordnung — «Schonzeiten und Mindestfangmasse, geschützte Fisch- und Krebsarten» (SG 912.510 (Anhang))
Fundstelle
Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS
Fassung
Fassung vom 14. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (KB 20.12.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander im Kanton Basel-Stadt?

Vom 01.04. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist Anhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Basel-Stadt?

Nein. im Kanton Basel-Stadt gelten für Zander in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Wiese, Riehenteich und Birs. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Zander im Kanton Basel-Stadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Stadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Zander — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Stadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Zander wieder frei wird.

Zander in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Basel-Stadt

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Stadt im Überblick