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Schonzeit

Schonzeit Karpfen im Kanton Basel-Stadt

Für den Karpfen ist im Kanton Basel-Stadt ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Kantonale Schonzeit im Kanton Basel-Stadt im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Karpfen nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Basel-Stadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
35 cm

Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

AngabeWert
Fischart Karpfen (Cyprinus carpio)
KantonBasel-Stadt (BS)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass35 cm
FundstelleAnhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Anhang führt den Karpfen in der Tabelle auf und trägt in der Spalte «Schonzeiten» ausdrücklich «keine Schonzeit» ein. Achtung: Anfüttern ist nach § 13a Abs. 1 lit. a FiV BS generell verboten, das Hältern von Fischen nach lit. d ebenfalls; massige Karpfen dürfen nach § 13b Abs. 4 FiV BS nicht zurückgesetzt werden.

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang zur Fischereiverordnung — «Schonzeiten und Mindestfangmasse, geschützte Fisch- und Krebsarten» (SG 912.510 (Anhang))
Fundstelle
Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS
Fassung
Fassung vom 14. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (KB 20.12.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen im Kanton Basel-Stadt?

Das Fischereirecht im Kanton Basel-Stadt sieht für Karpfen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich den Karpfen in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Karpfen im Kanton Basel-Stadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Stadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Karpfen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Stadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Karpfen wieder frei wird.

Karpfen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Stadt im Überblick