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Schonzeit

Schonzeit Felchen im Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt legt für das Felchen keine eigene Schonzeit fest. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes — und die nennt eine Mindestdauer in Wochen, kein Datum. Beim Mass gilt allein die Untergrenze des Bundes.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

Der Kanton führt für diese Art keine eigene Schonzeit. Es gilt die Vorgabe des Bundes und die Ordnung deines Gewässers.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 6 Wochen
Fangmindestmass
25 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Basel-Stadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
nur Bundesvorgabe
Fangmass
nur Bundesvorgabe

Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF

AngabeWert
Fischart Felchen (Coregonus spp.)
im Erlass genannt als: —
KantonBasel-Stadt (BS)
Schonzeitnur Bundesvorgabe
Fangmassnur Bundesvorgabe
FundstelleVBGF, Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Das Felchen wird auch Balchen, Albeli, Ballen, Maräne oder Renke genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Coregonus spp..

Was du dazu wissen solltest

Im Anhang zur FiV BS nicht aufgeführt; Basel-Stadt hat keine Felchengewässer. Bundes-Baseline: Mindestschonzeit 6 Wochen (Art. 1 VBGF, Beginn und Ende kantonal nicht festgelegt), Fangmindestmass 25 cm (Art. 2 VBGF). Die Rhein-Übereinkunft von 1887 nennt für Felchen eine Schonzeit vom 15. November bis 15. Dezember (Art. 6 Ziff. 7) und 20 cm für das Feilbieten und Verkaufen (Art. 5).

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) (SR 923.01)
Fundstelle
Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF
Fassung
vom 24.11.1993 (Stand am 1. Januar 2021)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Felchen im Kanton Basel-Stadt?

Das Fischereirecht im Kanton Basel-Stadt sieht für Felchen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss das Felchen sein, damit man es mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich das Felchen in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Felchen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Felchen im Kanton Basel-Stadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Stadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Felchen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Stadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Felchen wieder frei wird.

Felchen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Felchen Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Stadt im Überblick