Fangmass
Fangmass Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Das Fangmindestmass für die Seeforelle beträgt im Kanton Appenzell Ausserrhoden 22 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seeforelle (Salmo trutta lacustris) |
| Kanton | Appenzell Ausserrhoden (AR) |
| Fangmass Kanton | 22 cm |
| Untergrenze Bund | 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern |
| Schonzeit | 16.09.–31.03. |
| Fundstelle | Fischereiverordnung AR, Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2) |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Fischereiverordnung AR (bGS 527.2) enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende.
Was du dazu wissen solltest
Die Seeforelle ist eine Form von Salmo trutta und fällt damit unter den Sammelbegriff «Forellen» der Art. 27/28 FiV. Praktisch ohne Bedeutung: Appenzell Ausserrhoden hat keine Seen. Das erhöhte Fangmindestmass von 26 cm ab 01.01.2027 (bGS 527.21) gilt ausdrücklich nur für Bachforellen und erfasst die Seeforelle nach dem Wortlaut nicht.
Abweichende Masse im Kanton Appenzell Ausserrhoden
In diesen Gewässern gilt für Seeforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI) | nicht abschliessend geklärt | nicht abschliessend geklärt | Art. 2 und Art. 4 Vereinbarung AR/SG (bGS 527.3); Art. 1 Vereinbarung AR/AI (bGS 527.4) |
Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI):Es gilt das Recht des zuständigen Nachbarkantons.
An der Kantonsgrenze
Die Seeforelle muss im Kanton Appenzell Ausserrhoden 22 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Sitter, Goldach und Necker grenzt der Kanton an 2 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. St. Gallen 60 cm und Thurgau 25 cm — 3 bis 38 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Appenzell Innerrhoden führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (bGS 527.2)
- Fundstelle
- Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)
- Fassung
- vom 06.02.1978, in Kraft seit 01.08.1978; aktuelle Version in Kraft seit 30.09.2016 (Beschluss 26.09.2016), Stand 30.09.2016. Keine künftigen Versionen hinterlegt.
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden sein?
Mindestens 22 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Appenzell Ausserrhoden?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Seeforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seeforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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