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Schonzeit

Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Schwyz

Für die Regenbogenforelle im Kanton Schwyz liess sich die Schonzeit nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen hier lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Ein kantonales Fangmass besteht für die Regenbogenforelle im Kanton Schwyz nicht.

Stand 07. September

Bitte beim Kanton nachfragen

Für diese Art liess sich die Regelung nicht abschliessend aus dem Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Regenbogenforelle nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schwyz — das gilt vor Ort

Schonzeit
nicht abschliessend geklärt
Fangmass
nicht abschliessend geklärt
AngabeWert
Fischart Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
im Erlass genannt als: —
KantonSchwyz (SZ)
Schonzeitnicht abschliessend geklärt
Fangmassnicht abschliessend geklärt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Kein Schwyzer Erlass nennt die Regenbogenforelle. Die AB Fliessgewässer unterscheiden «Bachforellen» und «Seeforellen», die AB stehende Gewässer, die AB Vierwaldstättersee, die AB Zugersee und die AB Zürichsee/Obersee sprechen von «Forellen». Ob die nicht einheimische Regenbogenforelle darunter fällt oder mangels Nennung schon- und massfrei ist, ist amtlich nicht geklärt; deshalb «nicht abschliessend geklärt» statt eines geratenen Werts.

Weitere Vorschriften im Kanton Schwyz

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle im Kanton Schwyz?

Das Fischereirecht im Kanton Schwyz sieht für Regenbogenforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Regenbogenforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Regenbogenforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Regenbogenforelle im Kanton Schwyz steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schwyz erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Regenbogenforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schwyz lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Regenbogenforelle wieder frei wird.

Regenbogenforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit".

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