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Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Schwyz

Das Fangmindestmass für die Äsche beträgt im Kanton Schwyz 32 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonSchwyz (SZ)
Fangmass Kanton32 cm
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeit16.09.–30.04.
FundstelleAB Fliessgewässer SZ, § 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

«Die Fischlänge wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen» — § 3 Abs. 2 AB Fliessgewässer und § 4 Abs. 2 AB stehende Gewässer; gleichlautend § 19 AB Vierwaldstättersee. Die AB Zürichsee/Obersee messen «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse» (§ 5).

Was du dazu wissen solltest

Gilt für die Fliessgewässer des Kantons; die Bachfischerei ist ohnehin nur vom 1. April bis 15. September offen, die Äsche ist damit faktisch nur vom 1. Mai bis 15. September befischbar. Zählt zu den vier massigen Salmoniden pro Tag (§ 4 AB Fliessgewässer).

Abweichende Masse im Kanton Schwyz

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lauerzersee und Itlimoosweiherim Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)15.02.–30.04.30 cm§ 18 Bst. f und § 19 Bst. g AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)ganzjährig geschont32 cm§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee

Lauerzersee und Itlimoosweiher:Die AB stehende Gewässer nennen die Äsche nicht.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Zugersee führen die Äsche weder in § 7 noch in § 8.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Die Äsche ist seit der Änderung vom 16. Juni 2025 (in Kraft 1. Januar 2026) ganzjährig geschützt; das Fangmindestmass von 32 cm in § 5 läuft damit leer. Die in der SRSZ publizierte Fassung von 2018 nennt noch eine Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April — siehe luecken.

An der Kantonsgrenze

Die Äsche muss im Kanton Schwyz 32 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Vierwaldstättersee, Zürichsee, Sihl und 3 weitere grenzt der Kanton an 7 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Nidwalden und Zug verlangen je 30 cm — 2 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Obwalden 38 cm, Zürich 35 cm, Luzern 35 cm, Glarus 35 cm und St. Gallen 35 cm — 3 bis 6 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Uri führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern (—)
Fundstelle
§ 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer
Fassung
Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 (hebt die Ausführungsbestimmungen vom 19. September 2023 auf); von der amtlichen Seite www.sz.ch/fischerei abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Schwyz sein?

Mindestens 32 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Lauerzersee und Itlimoosweiher, Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Schwyz. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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