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Schonzeit

Schonzeit Egli im Kanton Schwyz

Für den Egli ist im Kanton Schwyz ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Schwyz im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schwyz — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
15 cm

§ 4 Abs. 1 Bst. e AB stehende Gewässer (Fangmindestmass); § 3 AB stehende Gewässer nennt das Egli nicht

AngabeWert
Fischart Egli (Perca fluviatilis)
im Erlass genannt als: Barsche (Egli)
KantonSchwyz (SZ)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass15 cm
FundstelleAB stehende Gewässer SZ, § 4 Abs. 1 Bst. e AB stehende Gewässer (Fangmindestmass); § 3 AB stehende Gewässer nennt das Egli nicht

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.

Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.

Was du dazu wissen solltest

Kantonale Regelung für den Lauerzersee und den Itlimoosweiher: Fangmindestmass 15 cm, keine Schonzeit. In den Fliessgewässern kennt der Erlass das Egli nicht.

Abweichende Regeln im Kanton Schwyz

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schwyz. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)keine Schonzeit15 cm§ 19 Bst. k AB Vierwaldstättersee; in § 18 (Schonzeiten) nicht aufgeführt
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)keine Schonzeit15 cm§ 8 Bst. e AB Zugersee; in § 7 (Schonzeiten) nicht aufgeführt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)keine Schonzeitkein Fangmass§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee (Egli in beiden Katalogen nicht aufgeführt); § 14 AB

Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen):Die AB Fliessgewässer nennen das Egli nicht.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):Werte in beiden Fassungen identisch.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Weder Schonzeit noch Fangmindestmass; § 14 setzt eine Tagesfanglimite von 50 Egli.

Weitere Vorschriften im Kanton Schwyz

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern (Lauerzersee und Itlimoosweiher) (—)
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Bst. e AB stehende Gewässer (Fangmindestmass); § 3 AB stehende Gewässer nennt das Egli nicht
Fassung
Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 (hebt die Ausführungsbestimmungen vom 19. September 2023 auf); von der amtlichen Seite www.sz.ch/fischerei abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton Schwyz?

Das Fischereirecht im Kanton Schwyz sieht für Egli keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. im Kanton Schwyz gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen), Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton Schwyz steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schwyz erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schwyz lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.

Egli in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Schwyz

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schwyz im Überblick