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Schonzeit

Schonzeit Hecht im Kanton Schwyz

Die Schonzeit für den Hecht im Kanton Schwyz läuft vom 01.02. bis zum 31.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Schwyz: vom 01.02. bis zum 31.03

Kantonale Schonzeit im Kanton Schwyz im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Hecht nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schwyz — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.02.–31.03.
Fangmass
50 cm

§ 3 Abs. 1 Bst. c und § 4 Abs. 1 Bst. d AB stehende Gewässer

AngabeWert
Fischart Hecht (Esox lucius)
KantonSchwyz (SZ)
Schonzeit01.02.–31.03.
Fangmass50 cm
FundstelleAB stehende Gewässer SZ, § 3 Abs. 1 Bst. c und § 4 Abs. 1 Bst. d AB stehende Gewässer

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Kantonale Regelung für den Lauerzersee und den Itlimoosweiher. Maximale Tagesfangzahl für Hecht und Zander zusammen: fünf Fische (§ 5 AB stehende Gewässer). Für die Konkordatsseen gelten die Varianten.

Abweichende Regeln im Kanton Schwyz

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schwyz. In den folgenden Gewässern gilt für Hecht etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)15.03.–30.04.50 cm§ 18 Bst. g und § 19 Bst. h AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)01.03.–30.04.50 cm§ 7 Bst. d und § 8 Bst. d AB Zugersee
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)keine Schonzeitkein Fangmass§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee (Hecht in beiden Katalogen nicht aufgeführt); § 14 AB

Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen):Die AB Fliessgewässer nennen den Hecht nicht.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):Werte in der SRSZ-Fassung und in der geltenden Fassung identisch.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Für den Zürichsee und Obersee bestehen weder Schonzeit noch Fangmindestmass; § 14 setzt aber eine Tagesfanglimite von 5 Hechten.

Weitere Vorschriften im Kanton Schwyz

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern (Lauerzersee und Itlimoosweiher) (—)
Fundstelle
§ 3 Abs. 1 Bst. c und § 4 Abs. 1 Bst. d AB stehende Gewässer
Fassung
Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 (hebt die Ausführungsbestimmungen vom 19. September 2023 auf); von der amtlichen Seite www.sz.ch/fischerei abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hecht im Kanton Schwyz?

Vom 01.02. bis zum 31.03. Rechtsgrundlage ist AB stehende Gewässer SZ, § 3 Abs. 1 Bst. c und § 4 Abs. 1 Bst. d AB stehende Gewässer. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 50 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. im Kanton Schwyz gelten für Hecht in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen), Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Hecht im Kanton Schwyz steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schwyz erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Hecht — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schwyz lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Hecht wieder frei wird.

Hecht in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Schwyz

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schwyz im Überblick