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Schonzeit

Schonzeit Aal im Kanton Schwyz

Der Aal darf im Kanton Schwyz nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Ein kantonales Fangmass besteht für den Aal im Kanton Schwyz nicht.

Stand 07. September

Fangverbot des Bundes

Anguilla anguilla ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Aal nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schwyz — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Aal (Anguilla anguilla)
KantonSchwyz (SZ)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Aal wird auch Europäischer Aal genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Anguilla anguilla.

Was du dazu wissen solltest

Auf kantonaler Ebene (Fliessgewässer, Lauerzersee/Itlimoosweiher) wird der Aal nicht genannt. In den Konkordatsseen ist die Rechtslage uneinheitlich — siehe Varianten und luecken. Art. 2a VBGF verbietet den Fang von Fischen mit Gefährdungsstatus 0, 1 oder 2 nach Anhang 1 VBGF, für die weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass besteht.

Abweichende Regeln im Kanton Schwyz

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schwyz. In den folgenden Gewässern gilt für Aal etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)nicht abschliessend geklärt50 cm§ 19 Bst. l AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)nicht abschliessend geklärtnicht abschliessend geklärt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt

Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Vierwaldstättersee nennen ein Fangmindestmass von 50 cm, aber keine Schonzeit. Der Kanton Luzern publiziert für denselben See für den Aal ein Fangverbot (Art. 2a VBGF). Für den Kanton Schwyz liegt keine amtliche Bestätigung vor; deshalb «nicht abschliessend geklärt» statt eines geratenen Werts. § 20 Abs. 3 AB erlaubt die Nachtfischerei auf Aale von öffentlich zugänglichen Ufern aus.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):In der geltenden Fassung (Stand 1. November 2021) ist das frühere Fangmindestmass des Aals in § 8 aufgehoben; damit greift für den Aal Art. 2a VBGF (Fangverbot). Die Schwyzer Gesetzsammlung führt unter SRSZ 772.311 weiterhin ein Fangmindestmass von 50 cm — siehe luecken.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Zürichsee/Obersee nennen den Aal nicht.

Weitere Vorschriften im Kanton Schwyz

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal im Kanton Schwyz?

Das Fischereirecht im Kanton Schwyz sieht für Aal keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. im Kanton Schwyz gelten für Aal in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aal gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Aal im Kanton Schwyz steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schwyz erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Aal — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schwyz lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Aal wieder frei wird.

Aal in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schwyz im Überblick