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Schonzeit

Schonzeit Hecht im Kanton Schaffhausen

Die Schonzeit für den Hecht im Kanton Schaffhausen läuft vom 01.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Schaffhausen: vom 01.03. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Schaffhausen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Hecht nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schaffhausen — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.03.–30.04.
Fangmass
45 cm

§ 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH

AngabeWert
Fischart Hecht (Esox lucius)
im Erlass genannt als: Hechte
KantonSchaffhausen (SH)
Schonzeit01.03.–30.04.
Fangmass45 cm
FundstelleFiV SH, § 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Schonzeit gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35 Abs. 1 lit. d FiV SH nur unterhalb des Rheinfalls. Das Fangmindestmass von 45 cm gilt dagegen ohne örtliche Einschränkung im ganzen Kanton.

Abweichende Regeln im Kanton Schaffhausen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schaffhausen. In den folgenden Gewässern gilt für Hecht etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach)keine Schonzeit45 cm§ 35 Abs. 1 lit. d FiV SH (Umkehrschluss aus «nur unterhalb des Rheinfalls») und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH
Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau)01.03.–30.04.45 cmArt. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 SR 0.923.413

Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach):Oberhalb des Rheinfalls setzt die FiV SH für Hechte ausdrücklich keine Schonzeit fest; das Fangmindestmass von 45 cm gilt weiterhin.

Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau):Bilaterales Sonderregime für die Stauhaltungen des Kraftwerks Rheinau (Rhein vom Rheinfall bis zum unteren Hilfswehr bei Rheinau, Art. 1 SR 0.923.413). Wo die FiV SH strenger ist, geht sie als innerstaatliche Vorschrift vor (Art. 12 Abs. 2 SR 0.923.412, den die Rheinau-Übereinkunft teilweise ändert und ergänzt).

Weitere Vorschriften im Kanton Schaffhausen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (SHR 923.101)
Fundstelle
§ 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH
Fassung
vom 30.11.1993, in Kraft seit 01.01.1994; aktuelle Version in Kraft seit 01.05.2026 (Regierungsratsbeschluss vom 07.04.2026), Stand 01.05.2026. §§ 35 und 36 sind seit 1994 materiell unverändert; § 36 Abs. 1 lit. i wurde per 01.09.2021 aufgehoben.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hecht im Kanton Schaffhausen?

Vom 01.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist FiV SH, § 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schaffhausen?

Nein. im Kanton Schaffhausen gelten für Hecht in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach), Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Hecht im Kanton Schaffhausen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schaffhausen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Hecht — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schaffhausen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Hecht wieder frei wird.

Hecht in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schaffhausen im Überblick