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Schonzeit

Schonzeit Alet im Kanton Schaffhausen

Der Alet wird im Fischereirecht im Kanton Schaffhausen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für den Alet im Kanton Schaffhausen nicht.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

Der Kanton führt für diese Art keine eigene Schonzeit. Es gilt die Vorgabe des Bundes und die Ordnung deines Gewässers.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Alet nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Schaffhausen — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Alet (Squalius cephalus)
KantonSchaffhausen (SH)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Alet ist der Schweizer Name für den Döbel.

Der Alet wird auch Döbel, Aitel oder Schuppfisch genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Squalius cephalus.

Was du dazu wissen solltest

Die Art kommt weder in § 35 noch in § 36 FiV SH vor.

Weitere Vorschriften im Kanton Schaffhausen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Alet im Kanton Schaffhausen?

Das Fischereirecht im Kanton Schaffhausen sieht für Alet keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Alet sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Alet in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Alet gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Alet im Kanton Schaffhausen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schaffhausen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Alet — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schaffhausen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Alet wieder frei wird.

Alet in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Alet Schonzeit".

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