Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Nase im Kanton Basel-Landschaft

Die Nase ist im Kanton Basel-Landschaft ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein Fangmass ist für die Nase im Kanton Basel-Landschaft nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton Basel-Landschaft im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Nase nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Basel-Landschaft — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
kein Fangmass

§ 8 Abs. 4 FiV BL

AngabeWert
Fischart Nase (Chondrostoma nasus)
KantonBasel-Landschaft (BL)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmasskein Fangmass
FundstelleFiV BL, § 8 Abs. 4 FiV BL

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Art ist in § 8 Abs. 1–3 FiV BL nicht genannt. Nach der Auffangklausel von § 8 Abs. 4 FiV BL sind alle nicht genannten Arten ganzjährig geschont und dürfen nicht gefangen werden; ein Fangmindestmass entfällt deshalb.

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Landschaft

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Fischereigesetz (SGS 530.11)
Fundstelle
§ 8 Abs. 4 FiV BL
Fassung
Vom 29. Juni 1999, in Kraft seit 1. August 1999 (Stand 1. April 2011; § 8 zuletzt geändert am 13. Januar 2009, in Kraft seit 1. Februar 2009). Der Erlass hat keine Anhänge.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase im Kanton Basel-Landschaft?

Nase ist im Kanton Basel-Landschaft ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist FiV BL, § 8 Abs. 4 FiV BL.

Wie gross muss die Nase sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Nase in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Nase im Kanton Basel-Landschaft steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Landschaft erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Nase — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Landschaft lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Nase wieder frei wird.

Nase in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Basel-Landschaft

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Landschaft im Überblick