Fangmass
Fangmass Seesaibling im Kanton Nidwalden
Das Fangmindestmass für den Seesaibling beträgt im Kanton Nidwalden 22 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seesaibling (Salvelinus umbla) |
| Kanton | Nidwalden (NW) |
| Fangmass Kanton | 22 cm |
| Untergrenze Bund | 22 cm |
| Schonzeit | 01.10.–25.12. |
| Fundstelle | AB VWS, § 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21) |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
- Vierwaldstättersee«gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse» (§ 19 Abs. 1 AB VWS, NG 842.21). Pachtgewässer: «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse» (§ 12 Abs. 1 kFV, NG 842.11); für Krebse «vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende» (§ 12 Abs. 2 kFV).
Was du dazu wissen solltest
§ 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS schreibt beim Fangmindestmass nur «Rötel». In den Pachtgewässern nennt die kFV den Rötel nicht.
An der Kantonsgrenze
Der Seesaibling muss im Kanton Nidwalden 22 Zentimeter messen — und alle Nachbarkantone am gemeinsamen Wasser verlangen dasselbe (Luzern, Uri und Obwalden). An dieser Grenze ändert sich nichts.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (NG 842.21)
- Fundstelle
- § 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21)
- Fassung
- vom 04.06.2008, in Kraft seit 01.01.2009; aktuelle Version in Kraft seit 01.09.2023 (Beschluss der Fischereikommission vom 26.06.2023)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Seesaibling im Kanton Nidwalden sein?
Mindestens 22 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann der Seesaibling geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seesaibling im Kanton Nidwalden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seesaibling zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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