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Schonzeit

Schonzeit Egli im Kanton Obwalden

Für den Egli ist im Kanton Obwalden ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Obwalden im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Obwalden — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
15 cm

Fangmass: Art. 2 Abs. 1 Ziff. 6 Schonvorschriften OW (GDB 651.214). Schonzeit: Art. 1 Abs. 1 Schonvorschriften OW zählt die geschonten Arten abschliessend auf und nennt das Egli nicht; die Schonzeiten-Tabelle des Merkblatts 2026 führt das Egli ebenfalls nicht auf.

AngabeWert
Fischart Egli (Perca fluviatilis)
im Erlass genannt als: Egli (Perca fluviatilis) / Egli (Barsch)
KantonObwalden (OW)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass15 cm
FundstelleSchonvorschriften OW, Fangmass: Art. 2 Abs. 1 Ziff. 6 Schonvorschriften OW (GDB 651.214). Schonzeit: Art. 1 Abs. 1 Schonvorschriften OW zählt die geschonten Arten abschliessend auf und nennt das Egli nicht; die Schonzeiten-Tabelle des Merkblatts 2026 führt das Egli ebenfalls nicht auf.

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.

Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.

Was du dazu wissen solltest

Das Egli ist im Erlass ausdrücklich geregelt (Fangmindestmass 15 cm), jedoch ohne Schonzeit. Dasselbe gilt im Alpnachersee.

Abweichende Regeln im Kanton Obwalden

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Obwalden. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpnachersee (Vierwaldstättersee)keine Schonzeit15 cm§ 19 Abs. 1 Bst. k AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311); § 18 Abs. 1 nennt das Egli nicht

Weitere Vorschriften im Kanton Obwalden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Schonvorschriften über die Fischerei (651.214)
Fundstelle
Fangmass: Art. 2 Abs. 1 Ziff. 6 Schonvorschriften OW (GDB 651.214). Schonzeit: Art. 1 Abs. 1 Schonvorschriften OW zählt die geschonten Arten abschliessend auf und nennt das Egli nicht; die Schonzeiten-Tabelle des Merkblatts 2026 führt das Egli ebenfalls nicht auf.
Fassung
vom 26.11.2012 (Stand 01.01.2021); aktuelle Version in Kraft seit 01.01.2021 (Beschluss 09.12.2020, OGS 2020, 61). Volltext-PDF: https://gdb.ow.ch/api/de/versions/1485/pdf_file
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton Obwalden?

Das Fischereirecht im Kanton Obwalden sieht für Egli keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Obwalden?

Nein. im Kanton Obwalden gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Alpnachersee (Vierwaldstättersee). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton Obwalden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Obwalden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Obwalden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.

Egli in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Obwalden

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Obwalden im Überblick