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Schonzeit

Schonzeit Egli im Kanton Neuenburg

Die Schonzeit für den Egli im Kanton Neuenburg läuft vom 15.04. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Fangmass ist für den Egli im Kanton Neuenburg nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Neuenburg: vom 15.04. bis zum 31.05

Kantonale Schonzeit im Kanton Neuenburg im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Neuenburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
15.04.–31.05.
Fangmass
kein Fangmass

art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027

AngabeWert
Fischart Egli (Perca fluviatilis)
KantonNeuenburg (NE)
Schonzeit15.04.–31.05.
Fangmasskein Fangmass
FundstelleRèglement lac NE 2025-2027, art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.

Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Regeln im Kanton Neuenburg

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Neuenburg. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Zihlkanal, Alte Zihl, Le Loclat und Lac des Taillèreskeine Schonzeit15 cmart. 42 let. c, art. 45 (Thielle); art. 50 let. b, art. 53 (Vieille Thielle); art. 58 let. b, art. 61 (Loclat); art. 66 al. 1 let. b, art. 68 (Taillères) Arrêté 2026
Einzugsgebiete von Areuse und Seyon (Abschnitt 2) sowie Doubs der 1. Kategorie01.10.–28.02.kein Fangmassart. 20 let. c (Section 2); art. 28 al. 1 let. c (Doubs 1ère cat.) Arrêté 2026

Zihlkanal, Alte Zihl, Le Loclat und Lac des Taillères:In diesen Gewässern ist das Egli als «Egli und übrige Arten» ganzjährig offen (keine Schonzeit); das Fangmindestmass beträgt 15 cm.

Einzugsgebiete von Areuse und Seyon (Abschnitt 2) sowie Doubs der 1. Kategorie:Hier fällt das Egli unter die «übrigen Arten»: offene Fangzeit vom 01.03. bis 30.09. → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis 28.02., ohne besonderes Fangmindestmass. Im Doubs 2. Kategorie ist das Egli als «übrige Art» ganzjährig offen (art. 28 al. 2 let. d), ohne Fangmindestmass.

Weitere Vorschriften im Kanton Neuenburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel en 2025, 2026 et 2027, du 21 juin 2024 (RSF 923.51 (publication ROF 2024_077); RSN correspondant 923.520.10x)
Fundstelle
art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027
Fassung
du 21 juin 2024, valable pour les années civiles 2025, 2026 et 2027 (adopté par la Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Neuchâtel; publié à la ROF 2024_077 du canton de Fribourg comme droit intercantonal)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton Neuenburg?

Vom 15.04. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist Règlement lac NE 2025-2027, art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Neuenburg?

Nein. im Kanton Neuenburg gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Canal de la Thielle, Vieille Thielle, Le Loclat et lac des Taillères, Bassins de l'Areuse et du Seyon (section 2) et Doubs de 1ère catégorie. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton Neuenburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Neuenburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Neuenburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.

Egli in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Neuenburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Neuenburg im Überblick