Schonzeit
Schonzeit Egli im Kanton Solothurn
Der Egli wird im Fischereirecht im Kanton Solothurn nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für den Egli im Kanton Solothurn nicht.
Stand 07. September
Erlaubt — bitte prüfen
In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.
Kanton Solothurn — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- im Kantonsrecht nicht geführt
- Fangmass
- im Kantonsrecht nicht geführt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Egli (Perca fluviatilis) im Erlass genannt als: Flussbarsch (Egli) |
| Kanton | Solothurn (SO) |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.
Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.
Was du dazu wissen solltest
In der Tabelle nach § 12 Abs. 3bis FiVO nicht aufgeführt — der Kanton legt für den Egli weder Schonzeit noch Fangmass fest. Die bisherige Tagesfangzahl von 50 Stück (§ 13 Abs. 1 lit. e FiVO) wurde per 01.03.2026 ersatzlos aufgehoben. Auf den beiden Aare-Grenzstrecken ist das Fehlen einer Regel ausdrücklich festgeschrieben — siehe Varianten.
Abweichende Regeln im Kanton Solothurn
Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Solothurn. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aare — Grenzgewässer BE/SO | keine Schonzeit | kein Fangmass | Art. 3 Abs. 1 Vereinbarung Aare BE/SO (BGS 625.711) |
| Aare — Grenzgewässer AG/SO | keine Schonzeit | kein Fangmass | Art. 3 Übereinkunft Aare AG/SO (BGS 625.721 / SAR 935.030) |
Aare — Grenzgewässer BE/SO:Die Tabelle führt den Flussbarsch (Egli) ausdrücklich auf — ohne Fangmindestmass und ohne Schonzeit. Die Tagesfangzahl für den Flussbarsch wurde per 01.01.2026 aufgehoben (Art. 4).
Aare — Grenzgewässer AG/SO:Die Tabelle führt den Flussbarsch (Egli) ausdrücklich auf — ohne Fangmindestmass und ohne Schonzeit.
Weitere Vorschriften im Kanton Solothurn
- Grosse Revision per 01.03.2026: Die Äsche ist im ganzen Kanton ganzjährig geschont, die Bachforellen-Fangmasse wurden gewässerweise stark angehoben (Aare 38 cm), Bachforellen/Saiblinge sind auf 2 Stück pro Tag und 20 pro Jahr begrenzt, die Tagesfangzahl für Egli ist aufgehoben, und der SaNa gilt neu auch für Tages- und Wochenpatente.
- SCHONGEBIETE (§ 10 FiVO)In Chastelbach, Dünnern, Emme, Emmekanal, Lüssel und Lützel sowie in allen Fliessgewässern, die als Pachtgewässer oder mit privatem Fischereirecht bewirtschaftet werden, gilt vom 01.10. bis 15.03. ein generelles Fischereiverbot. Ganzjährige Fischereiverbote bestehen in der Dünnern in Olten (Eisenbahnbrücke bis Badibrücke), in der Dünnern in Balsthal (Einmündung Augstbach bis Brücke Von Roll-Areal), in der Lüssel in Breitenbach (Badeanstalt bis Brücke Laufenstrasse), in der Lüssel in Beinwil (Kantonsgrenze bis Brücke Neuhüsli), in der Lützel in Kleinlützel (Areal Schloss- und Beschlägefabrik MSL) und in der Emme in Biberist (Wehr bis BLS-Eisenbahnbrücke). In Fischmigrationshilfen (Fischpässe, Umgehungsgerinne) ist das Fangen ganzjährig verboten.
- STAUHALTUNG FLUMENTHALVom 01.11. bis 30.04. ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerks Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt (§ 10 Abs. 3 FiVO). — FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN (§ 13 FiVO, alle Patent- und Pachtgewässer): Bachforellen und Saiblinge 2 pro Tag, Hechte 5 pro Tag, Felchen 20 pro Tag; in Patentgewässern höchstens 20 Bachforellen pro Jahr. Nach Erreichen der Tagesfangzahl von zwei Bachforellen ist Weiterangeln auf andere Arten nur in der Aare (A1–A6) erlaubt. Abweichend gelten auf der Aare-Grenzstrecke BE/SO Forellen 6 Stück und Felchen 25 Stück pro Tag (Art. 4 Vereinbarung BE/SO), auf der Aare-Grenzstrecke AG/SO Forellen 6, Äsche 2 und Hecht 5 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft AG/SO) und in der Birs BL/SO Forellen 4 und Äsche 4 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft BL/SO).
- GERÄTE (§§ 14–16 FiVO)höchstens zwei Angelgeräte mit je zwei Ködern, Mitangler nur ein Gerät mit einem Köder; Widerhaken sind in sämtlichen Gewässern verboten; Mehrfachhaken (z. B. Drillinge) sind in Pacht- und Patentgewässern verboten, die Aare A1–A6 ist davon ausgenommen. In der Aare A1 und vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (§ 15 Abs. 2 FiVO); im Stau Ruppoldingen vom Stauwehr bis zur militärischen Übersetzstelle Boningen gilt dasselbe, und wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf dort für die Hegenenfischerei ausnahmsweise Widerhaken verwenden (Art. 6 Übereinkunft AG/SO).
- KÖDERalle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt; lebende Köderfische verboten; als Köderfische nur nicht geschützte Fische aus dem befischten Gewässer sowie Salzwasserfischarten (§§ 17–18 FiVO).
- CATCH & RELEASEZum Fang erlaubte Fische, die behändigt werden, sind sofort und vor dem Lösen des Hakens zu töten; wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf sie stattdessen kurzfristig tiergerecht hältern, bereits gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 FiVO). Geschützte, geschonte oder untermassige Fische sind mit nasser Hand zu lösen und schonend zurückzusetzen; sitzt der Haken zu tief, ist er abzuschneiden (§ 21 FiVO).
- KREBSEDer Fang von Krebsen und der gewerbsmässige Fang von Fischnährtieren ist nur mit Bewilligung der Fachstelle zulässig (§ 19 FiVO). — Ein generelles Nachtfischereiverbot besteht im Kanton Solothurn nicht; auf den Aare-Grenzstrecken zu BE und AG ist ausdrücklich festgehalten, dass keine tageszeitlichen Beschränkungen gelten (Art. 5 Vereinbarung BE/SO, Art. 5 Übereinkunft AG/SO). — Zuständige Fachstelle ist die Abteilung Jagd und Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton Solothurn?
Das Fischereirecht im Kanton Solothurn sieht für Egli keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Gilt die Regel im ganzen Kanton Solothurn?
Nein. im Kanton Solothurn gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Aare — Grenzgewässer BE/SO, Aare — Grenzgewässer AG/SO. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton Solothurn steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Solothurn erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Solothurn lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.
Egli in anderen Kantonen
Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".
- Egli Schonzeit Zürich
- Egli Schonzeit Bern
- Egli Schonzeit Luzern
- Egli Schonzeit Uri
- Egli Schonzeit Schwyz
- Egli Schonzeit Obwalden
- Egli Schonzeit Nidwalden
- Egli Schonzeit Glarus
- Egli Schonzeit Zug
- Egli Schonzeit Basel-Stadt
- Egli Schonzeit Basel-Landschaft
- Egli Schonzeit Schaffhausen
- Egli Schonzeit Appenzell Ausserrhoden
- Egli Schonzeit Appenzell Innerrhoden
- Egli Schonzeit St. Gallen
- Egli Schonzeit Graubünden
- Egli Schonzeit Aargau
- Egli Schonzeit Thurgau
- Egli Schonzeit Freiburg
- Egli Schonzeit Waadt
- Egli Schonzeit Wallis
- Egli Schonzeit Neuenburg
- Egli Schonzeit Genf
- Egli Schonzeit Jura
- Egli Schonzeit Tessin
Andere Fischarten im Kanton Solothurn
- Bachforelle Schonzeit Solothurn
- Seeforelle Schonzeit Solothurn
- Regenbogenforelle Schonzeit Solothurn
- Seesaibling Schonzeit Solothurn
- Bachsaibling Schonzeit Solothurn
- Felchen Schonzeit Solothurn
- Äsche Schonzeit Solothurn
- Lachs Schonzeit Solothurn
- Hecht Schonzeit Solothurn
- Zander Schonzeit Solothurn
- Trüsche Schonzeit Solothurn
- Wels Schonzeit Solothurn
- Aal Schonzeit Solothurn
- Karpfen Schonzeit Solothurn
- Schleie Schonzeit Solothurn
- Alet Schonzeit Solothurn
- Rotauge Schonzeit Solothurn
- Brachsme Schonzeit Solothurn
- Barbe Schonzeit Solothurn
- Nase Schonzeit Solothurn
Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Solothurn im Überblick