Fangmass
Fangmass Egli im Kanton Thurgau
Das Fangmindestmass für den Egli beträgt im Kanton Thurgau 15 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Egli (Perca fluviatilis) |
| Kanton | Thurgau (TG) |
| Fangmass Kanton | 15 cm |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Fundstelle | FiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 3 Ziff. 4 FiV (Fangmindestmass); Anhang 2 FiV enthält keinen Eintrag für Barsche |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
- Kantonal§ 11 Abs. 2 FiV — Fangmindestmasse gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Untersee und Seerhein: § 25 Abs. 2 Unterseefischereiordnung — Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Bodensee-Obersee abweichend: Art. 27 Abs. 3 der Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee — Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der ZUSAMMENGELEGTEN Schwanzflosse.
Was du dazu wissen solltest
Anhang 2 FiV regelt die Schonzeiten abschliessend (§ 11 Abs. 1 FiV) und führt Barsche nicht auf; Anhang 3 setzt für sie ein Fangmindestmass von 15 cm fest.
Abweichende Masse im Kanton Thurgau
In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See) | 20.04.–10.05. | kein Fangmass | Art. 27 Abs. 1 Bst. g und Abs. 8 SR 923.31 |
| Untersee und Seerhein | 25.04.–15.05. | kein Fangmass | § 25 Abs. 1 und 5 Unterseefischereiordnung (SR 0.923.411) |
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):Kein Fangmindestmass. Vom 10.05., 12.00 Uhr, bis 20.04., 12.00 Uhr, höchstens 30 Barsche pro Tag mit Angelgeräten. Vom 10.05. bis 15.09. sind gefangene Barsche über 13 cm, in der übrigen Zeit alle gefangenen Barsche anzulanden.
Untersee und Seerhein:Kein Mindestmass. Fangbeschränkung: 50 Barsche pro Tag; mit der Angel gefangene Barsche sind anzulanden.
An der Kantonsgrenze
Der Egli muss im Kanton Thurgau 15 Zentimeter messen. Über das gemeinsame Gewässer Rhein grenzt der Kanton an einen Nachbarn, der etwas anderes verlangt. Basel-Stadt verlangt je 18 cm — 3 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Schaffhausen und Aargau. Zürich, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und 2 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
- Fundstelle
- § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 3 Ziff. 4 FiV (Fangmindestmass); Anhang 2 FiV enthält keinen Eintrag für Barsche
- Fassung
- vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Egli im Kanton Thurgau sein?
Mindestens 15 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Thurgau?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Thurgau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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