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Schonzeit

Schonzeit Zander im Kanton Neuenburg

Die Schonzeit für den Zander im Kanton Neuenburg läuft vom 01.03. bis zum 15.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Neuenburg: vom 01.03. bis zum 15.06

Kantonale Schonzeit im Kanton Neuenburg im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Zander nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Neuenburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.03.–15.06.
Fangmass
40 cm

art. 28 al. 2 let. c en relation avec l'art. 30 al. 1 Arrêté 2026

AngabeWert
Fischart Zander (Sander lucioperca)
KantonNeuenburg (NE)
Schonzeit01.03.–15.06.
Fangmass40 cm
FundstelleArrêté pêche NE 2026, art. 28 al. 2 let. c en relation avec l'art. 30 al. 1 Arrêté 2026

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Zander wird auch Fogosch genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Sander lucioperca.

Was du dazu wissen solltest

Grundwert = Doubs, Gewässer 2. Kategorie: offene Fangzeit für den Zander vom 01.01. bis zum letzten Februartag und vom 16.06. bis 31.12. → komplementäre Schonzeit vom 01.03. bis 15.06. Fangmindestmass 40 cm (art. 30 al. 1). In den Gewässern 1. Kategorie des Doubs fällt der Zander unter die «übrigen Arten» (offen vom 01.03. bis 30.09.); das Fangmindestmass von 40 cm nach art. 30 gilt für den Doubs allgemein. In Abschnitt 2, im canal de la Thielle, in der Vieille Thielle, im Le Loclat und im lac des Taillères ist der Zander nicht gesondert genannt und zählt zu den «übrigen Arten».

Abweichende Regeln im Kanton Neuenburg

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Neuenburg. In den folgenden Gewässern gilt für Zander etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Neuenburgerseekeine Schonzeitkein Fangmassart. 30 en relation avec annexe 4 Règlement lac 2025-2027

Neuenburgersee:Im Neuenburgersee gilt der Zander als unerwünschte nicht einheimische Art (Anhang 4). Er unterliegt weder einer Schonzeit noch einem Fangmindestmass, ist aber unmittelbar nach dem Fang zu töten (art. 30).

Weitere Vorschriften im Kanton Neuenburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel, du 12 novembre 2025 (FO 2025 no 46 (publication Feuille officielle))
Fundstelle
art. 28 al. 2 let. c en relation avec l'art. 30 al. 1 Arrêté 2026
Fassung
du 12 novembre 2025, en vigueur pour la saison 2026; abroge et remplace l'arrêté du 13 novembre 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander im Kanton Neuenburg?

Vom 01.03. bis zum 15.06. Rechtsgrundlage ist Arrêté pêche NE 2026, art. 28 al. 2 let. c en relation avec l'art. 30 al. 1 Arrêté 2026. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 40 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Neuenburg?

Nein. im Kanton Neuenburg gelten für Zander in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lac de Neuchâtel. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Zander im Kanton Neuenburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Neuenburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Zander — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Neuenburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Zander wieder frei wird.

Zander in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Neuenburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Neuenburg im Überblick