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Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Neuenburg

Das Fangmindestmass für die Äsche beträgt im Kanton Neuenburg 30 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonNeuenburg (NE)
Fangmass Kanton30 cm
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeit01.10.–09.05.
FundstelleArrêté pêche NE 2026, art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Der Kanton regelt die Messung des Fisches selbst, in den beiden massgebenden Erlassen gleichlautend und im Einklang mit dem Bundesrecht: art. 12 des Arrêté 2026 und art. 4 al. 1 des Seereglements 2025-2027 sehen vor, dass die Länge des Fisches «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse» gemessen wird, was Art. 2 Abs. 2 VBGF entspricht. Fische, die einem Fangmindestmass unterliegen, dürfen nicht so weit verstümmelt werden, dass ihre Länge oder ihre Art nicht mehr bestimmbar ist (art. 27 des Seereglements). Wichtiger Auslegungshinweis zu diesem Datensatz: Die Neuenburger Erlasse geben nicht die Schonzeit an, sondern die «zulässige Fangzeit» je Art und Gewässer. Die hier erfasste Schonzeit ist jeweils die komplementäre, geschlossene Zeit. Die Daten des Arrêté 2026 gelten für die Saison 2026; jene des Konkordatsreglements sind teilweise für jedes Jahr eigen, für 2025, 2026 und 2027 (insbesondere für die Forelle).

Was du dazu wissen solltest

Grundwert = Abschnitt 2 (Einzugsgebiete der Areuse und des Seyon, bied des Ponts und diverse Bäche). Offene Fangzeit für die Äsche vom 2. Sonntag im Mai bis 30.09. (art. 20 let. b) → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis zum Vortag der Wiedereröffnung. Das Enddatum 09.05. gilt für die Saison 2026 (der 2. Sonntag im Mai 2026 fällt auf den 10.05.); es verschiebt sich jedes Jahr. Fangmindestmass 30 cm (art. 22). Fangzahl: höchstens 1 Äsche pro Tag (art. 11 al. 1); für 2026 wurde die Tagesgrenze in der Areuse und der Buttes ausdrücklich auf 1 Äsche festgelegt.

Abweichende Masse im Kanton Neuenburg

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Doubs, Gewässer der 1. und der 2. Kategorie01.10.–15.05.35 cmart. 28 al. 1 let. b et al. 2 let. b en relation avec l'art. 30 Arrêté 2026
Neuenburgerseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 4 al. 3 Règlement lac 2025-2027

Doubs, Gewässer der 1. und der 2. Kategorie:Offene Fangzeit für die Äsche vom 16.05. bis 30.09. → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis 15.05. Fangmindestmass 35 cm. Im Doubs höchstens 2 Äschen pro Tag (art. 11 al. 1). Grundlage: das französisch-schweizerische Abkommen über den Doubs, vom Kanton umgesetzt.

Neuenburgersee:Die Fischerei auf die Äsche ist im Neuenburgersee ganzjährig verboten (art. 4 al. 3).

An der Kantonsgrenze

Die Äsche muss im Kanton Neuenburg 30 Zentimeter messen. Über das gemeinsame Gewässer Neuenburgersee grenzt der Kanton an einen Nachbarn, der etwas anderes verlangt. Freiburg verlangt je 38 cm — 8 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Bern, Waadt und Jura führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel, du 12 novembre 2025 (FO 2025 no 46 (publication Feuille officielle))
Fundstelle
art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026
Fassung
du 12 novembre 2025, en vigueur pour la saison 2026; abroge et remplace l'arrêté du 13 novembre 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Neuenburg sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Neuenburg?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Doubs, Gewässer der 1. und der 2. Kategorie, Neuenburgersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Neuenburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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