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See · BE

Fischen im Engstlensee

Bergsee auf der Engstlenalp im Berner Oberland, von den Kraftwerken Oberhasli als Speicher genutzt — Berner Patentgewässer mit eigenen Bergsee-Regeln, unter anderem für Seesaibling und Seeforelle.

Engstlensee — See
Foto: Roland Zumbuehl · CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Für den Engstlensee gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten am Engstlensee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Engstlensee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art BE
Bachforelle 01.10.–15.03.
24 cm
Seeforelle 01.10.–15.03.
24 cm
eigene Regel für Engstlensee
Seesaibling 01.11.–31.12.
22 cm
eigene Regel für Engstlensee
Felchen 01.11.–31.12.
25 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht 01.03.–30.04.
45 cm
Zander 01.04.–31.05.
kein Fangmass
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Engstlensee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Seeforelle Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht 01.10.–15.03. 24 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 4 FiDV
Seesaibling Bergseen (Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee) 01.11.–31.12. 22 cm Anhang 1 Bst. e Ziff. 2 FiDV

Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht: Dies ist der Auffangtatbestand für alle nicht eigens genannten Gewässer, einschliesslich der Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV.

Seesaibling, Bergseen (Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee): Die Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV werden bei Bst. e nicht eigens genannt und fallen unter «allen übrigen Gewässern». In Bergseen ist das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen verboten (Art. 21 Abs. 4 FiDV); vom 1. November bis 31. Dezember dürfen die Angelruten nur mit je einem Schwimmer und einem Köder mit einfachem Haken bis höchstens drei Meter Tiefe oder mit der Trockenfliege eingesetzt werden (Art. 21 Abs. 3 FiDV).

Lage und Grösse

GewässertypSee
KantoneBern
Höhe über Meerrund 1851 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF
Flächerund 0,44 km²
Koordinaten46.77278, 8.35694

Der Bund unterhält am Engstlensee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Engstlensee?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Brauche ich am Engstlensee ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Bern.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?

Ja. Der Engstlensee liegt auf rund 1851 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern.

Fischarten im Engstlensee

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Engstlensee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

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