Zum Inhalt springen

See · ZG · SZ · LU

Fischen im Zugersee

Bekannt für den Rötel — den Zuger Seesaibling mit eigener Schonzeit im Konkordat.

Zugersee — See
Foto: Barbara Steinemann · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Zugersee

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur auf 1 m Tiefe, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter. Der Bund misst an Seen keine Wassertemperatur — für Zugersee rechnet sie das Seemodell Alplakes der Eawag. Dazu kommen die Sprungschicht und ein Blick in die Tiefe: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

Messwerte werden geladen …

Wassertemperatur und Tiefenprofil dieses Sees: Alplakes (Eawag), Modell simstrat, Lizenz CC BY 4.0. Das Modell rechnet einmal täglich; die Werte sind eine Simulation, keine Messung an einer Boje.

Wer hier Recht setzt

Der Zugersee berührt 3 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben See können je nach Ufer andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Ohne Patent fischen?

Der Zugersee trägt ein Freiangelrecht: Vom Ufer aus darf ohne Patent gefischt werden.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten am Zugersee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Zugersee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art ZGSZLU
Bachforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
Seeforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Zugersee
Seesaibling 15.10.–15.01.
22 cm
eigene Regel für Zugersee
15.10.–15.01.
22 cm
eigene Regel für Zugersee
01.10.–31.12.
22 cm
eigene Regel für Zugersee
Felchen 15.11.–31.01.
28 cm
eigene Regel für Zugersee
15.11.–31.01.
28 cm
eigene Regel für Zugersee
01.11.–15.01.
28 cm
eigene Regel für Zugersee
Äsche 01.02.–30.04.
30 cm
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Zugersee
01.01.–30.09.
35 cm
Hecht 01.03.–30.04.
50 cm
eigene Regel für Zugersee
01.03.–30.04.
50 cm
eigene Regel für Zugersee
01.03.–30.04.
50 cm
eigene Regel für Zugersee
Egli keine Schonzeit
15 cm
eigene Regel für Zugersee
keine Schonzeit
15 cm
eigene Regel für Zugersee
keine Schonzeit
15 cm
eigene Regel für Zugersee
Zander keine Schonzeit
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Zugersee
01.04.–31.05.
40 cm
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
eigene Regel für Zugersee
ganzjährig geschont
50 cm
eigene Regel für Zugersee
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Zugersee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Abs. 1 Bst. a und § 8 Abs. 1 Bst. a AB Zugersee
Bachforelle SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Bst. a und § 8 Bst. a AB Zugersee
Bachforelle LU Zugersee 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Abs. 1a und § 8 Abs. 1a AB Zugersee
Seeforelle ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Abs. 1 Bst. a und § 8 Abs. 1 Bst. a AB Zugersee
Seeforelle SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Bst. a und § 8 Bst. a AB Zugersee
Seeforelle LU Zugersee 01.10.–25.12. 40 cm § 7 Abs. 1a und § 8 Abs. 1a AB Zugersee
Seesaibling ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) 15.10.–15.01. 22 cm § 7 Abs. 1 Bst. b und § 8 Abs. 1 Bst. b AB Zugersee
Seesaibling SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) 15.10.–15.01. 22 cm § 7 Bst. b und § 8 Bst. b AB Zugersee (geltende Fassung, Stand 1. November 2021)
Seesaibling LU Zugersee 01.10.–31.12. 22 cm § 7 Abs. 1b und § 8 Abs. 1b AB Zugersee
Felchen ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) 15.11.–31.01. 28 cm § 7 Abs. 1 Bst. c und § 8 Abs. 1 Bst. c AB Zugersee; ebenso § 6 Abs. 1 Bst. d FiV ZG
Felchen SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) 15.11.–31.01. 28 cm § 7 Bst. c und § 8 Bst. c AB Zugersee (geltende Fassung, Stand 1. November 2021)
Felchen LU Zugersee 01.11.–15.01. 28 cm § 7 Abs. 1c und § 8 Abs. 1c AB Zugersee
Äsche SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Hecht ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) 01.03.–30.04. 50 cm § 7 Abs. 1 Bst. d und § 8 Abs. 1 Bst. d AB Zugersee
Hecht SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) 01.03.–30.04. 50 cm § 7 Bst. d und § 8 Bst. d AB Zugersee
Hecht LU Zugersee 01.03.–30.04. 50 cm § 7 Abs. 1d und § 8 Abs. 1d AB Zugersee
Egli ZG Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) keine Schonzeit 15 cm § 8 Abs. 1 Bst. e AB Zugersee (§ 7 AB Zugersee nennt das Egli nicht)
Egli SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) keine Schonzeit 15 cm § 8 Bst. e AB Zugersee; in § 7 (Schonzeiten) nicht aufgeführt
Egli LU Zugersee keine Schonzeit 15 cm § 8 Abs. 1e AB Zugersee
Zander SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Aal SZ Zugersee (schwyzerischer Seeteil) nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt
Aal LU Zugersee ganzjährig geschont 50 cm Art. 2a Abs. 1 VBGF; § 8 Abs. 1f AB Zugersee

Bachforelle, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Werte in der SRSZ-Fassung und in der geltenden Fassung identisch.

Seeforelle, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Werte in der SRSZ-Fassung und in der geltenden Fassung identisch.

Seesaibling, Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU): Rötel-Sonderregime der Berufsfischerei: Bodennetze für Rötel erst ab 28 mm Maschenweite (§ 11 Abs. 1 AB Zugersee); während des Rötel-Laichfischfangs darf ein Rötelplatz mit einem einzelnen orangen Schwimmer angezeigt werden (§ 12 Abs. 2 FiV ZG). Laichfischfangbewilligung für Rötel während der Schonzeit nur für Berufsfischerinnen und Berufsfischer, Gebühr Fr. 240.– (§ 17 AB Zugersee). Für die Angelfischerei bestehen keine zusätzlichen Rötel-Fangzahlbeschränkungen in den Erlassen.

Seesaibling, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Dort als «Rötel» bezeichnet. Massgebend ist die geltende Fassung der Ausführungsbestimmungen (Beschluss der Konkordatskommission, Stand 1. November 2021, publiziert vom Kanton Zug als BGS 933.111). Die Schwyzer Gesetzsammlung führt unter SRSZ 772.311 weiterhin die alte Fassung (Stand SRSZ 1.1.2015) mit abweichenden Daten — siehe luecken. Die SRSZ-Fassung nennt für den Rötel 1. Oktober bis 31. Dezember.

Seesaibling, Zugersee: Schonzeit sechs Tage länger als nach FiV LU.

Felchen, Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU): Bodennetze der Berufsfischerei für Felchen ab 32 mm Maschenweite.

Felchen, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Massgebend ist die geltende Fassung der Ausführungsbestimmungen (Beschluss der Konkordatskommission, Stand 1. November 2021, publiziert vom Kanton Zug als BGS 933.111). Die Schwyzer Gesetzsammlung führt unter SRSZ 772.311 weiterhin die alte Fassung (Stand SRSZ 1.1.2015) mit abweichenden Daten — siehe luecken. Die SRSZ-Fassung nennt für Felchen 1. November bis 15. Januar.

Äsche, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Die AB Zugersee führen die Äsche weder in § 7 noch in § 8.

Hecht, Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU): PFAS: Hechte aus dem Zugersee dürfen nicht weitergegeben werden (Weitergabeverbot des Amts für Wald und Wild); Eigenverzehr bleibt erlaubt, sonst fachgerechte Entsorgung. Bodennetze der Berufsfischerei für Hecht ab 45 mm Maschenweite.

Hecht, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Werte in der SRSZ-Fassung und in der geltenden Fassung identisch.

Egli, Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU): PFAS: Eglis aus dem Zugersee dürfen nicht weitergegeben werden; Eigenverzehr bleibt erlaubt, sonst fachgerechte Entsorgung. Bodennetze der Berufsfischerei für Egli ab 24 mm Maschenweite.

Egli, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Werte in beiden Fassungen identisch.

Egli, Zugersee: In § 7 (Schonzeiten) nicht aufgeführt.

Zander, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): Die AB Zugersee führen den Zander weder in § 7 noch in § 8.

Aal, Zugersee (schwyzerischer Seeteil): In der geltenden Fassung (Stand 1. November 2021) ist das frühere Fangmindestmass des Aals in § 8 aufgehoben; damit greift für den Aal Art. 2a VBGF (Fangverbot). Die Schwyzer Gesetzsammlung führt unter SRSZ 772.311 weiterhin ein Fangmindestmass von 50 cm — siehe luecken.

Achtung bei 6 Arten: Die Anliegerkantone regeln Seesaibling, Felchen, Äsche, Zander, Aal, Nase unterschiedlich. Wer am Zugersee die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationZug (2017)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel
Höhe über Meerrund 414 m
Koordinaten47.1679, 8.5143

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch. Die Temperatur oben im Beiss-Index kommt aus dem Seemodell simstrat der Eawag und ist als Simulation ausgewiesen.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Zugersee?

Der Zugersee grenzt an 3 Kantone: Zug, Schwyz, Luzern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Darf ich am Zugersee ohne Patent fischen?

Ja, vom Ufer aus. Zug gewährt hier ein Freiangelrecht. Schwyz gewährt hier ein Freiangelrecht — mit kostenloser Freiangelkarte und SaNa. Luzern gewährt hier ein Freiangelrecht. Es befreit von der Patentpflicht, sonst von nichts: Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Vorgaben zu Rute, Köder und Haken gelten weiter. Sie stehen mit Fundstelle auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons.

Brauche ich am Zugersee ein Patent?

Für alles, was über die Freiangelei hinausgeht, ja. Das Freiangelrecht deckt hier nur das Fischen vom Ufer mit einfachem Gerät ab; wer mehr Ruten führen, vom Boot fischen oder anderes Gerät einsetzen will, braucht eine Fangberechtigung. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser im Zugersee?

Die Temperatur steht oben im Beiss-Index. Sie stammt nicht von der BAFU — der Bund misst an Seen nur den Pegel, seine 83 Temperaturstationen liegen an Flüssen. Gerechnet wird sie vom Seemodell simstrat der Eawag (Alplakes), einmal täglich, als Simulation und nicht als Messung an einer Boje. Es nennt neben der Oberfläche auch die Sprungschicht: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Zug der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2017), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Zug, Patent Schwyz, Patent Luzern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Zug, Freiangelrecht Schwyz, Freiangelrecht Luzern.

Fischarten im Zugersee

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Zugersee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

Weitere Seen

Alle Gewässer im Überblick