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See · SG · GL

Fischen im Walensee

Tiefer Fjordsee zwischen St. Gallen und Glarus, geregelt über eine interkantonale Übereinkunft.

Walensee — See
Foto: Carsten Steger · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Walensee

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur auf 1 m Tiefe, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter. Der Bund misst an Seen keine Wassertemperatur — für Walensee rechnet sie das Seemodell Alplakes der Eawag. Dazu kommen die Sprungschicht und ein Blick in die Tiefe: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

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Wassertemperatur und Tiefenprofil dieses Sees: Alplakes (Eawag), Modell simstrat, Lizenz CC BY 4.0. Das Modell rechnet einmal täglich; die Werte sind eine Simulation, keine Messung an einer Boje.

Wer hier Recht setzt

Der Walensee berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben See können je nach Ufer andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Ohne Patent fischen?

Der Walensee trägt ein Freiangelrecht: Vom Ufer aus darf ohne Patent gefischt werden.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten am Walensee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Walensee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art SGGL
Bachforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Walensee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Walensee
Seeforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Walensee
01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Walensee
Regenbogenforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Walensee
01.10.–31.03.
23 cm
Seesaibling 01.10.–25.12.
kein Fangmass
eigene Regel für Walensee
01.10.–25.12.
kein Fangmass
eigene Regel für Walensee
Bachsaibling im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.10.–31.03.
23 cm
Felchen mehrere Regeln — siehe unten mehrere Regeln — siehe unten
Äsche 01.02.–31.05.
32 cm
eigene Regel für Walensee
01.02.–31.05.
32 cm
eigene Regel für Walensee
Lachs ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Hecht 01.04.–31.05.
45 cm
eigene Regel für Walensee
01.04.–31.05.
45 cm
eigene Regel für Walensee
Zander im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Walensee
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Trüsche im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Walensee
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Walensee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle SG Walensee 01.10.–25.12. 40 cm § 5 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee («Forellen»)
Bachforelle GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) 01.10.–25.12. 40 cm § 5 Abs. 1 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee
Seeforelle SG Walensee 01.10.–25.12. 40 cm § 5 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee («Forellen»)
Seeforelle GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) 01.10.–25.12. 40 cm § 5 Abs. 1 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee
Regenbogenforelle SG Zürichsee und Obersee sowie Walensee 01.10.–25.12. 40 cm § 4 Abs. 1 lit. a und § 5 Abs. 1 lit. a AB Zürichsee/Obersee; § 5 lit. a und § 6 Abs. 1 lit. a AB Walensee
Seesaibling SG Walensee 01.10.–25.12. kein Fangmass § 5 lit. b und § 6 Abs. 2 AB Walensee
Seesaibling GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) 01.10.–25.12. kein Fangmass § 5 Abs. 1 lit. b und § 6 Abs. 2 AB Walensee
Felchen SG Walensee — Blalig (Grossfelchen) 20.11.–31.12. 28 cm § 5 lit. d und § 6 Abs. 1 lit. c AB Walensee
Felchen SG Walensee — Albeli (Kleinfelchen) 20.11.–31.12. kein Fangmass § 5 lit. e und § 6 Abs. 2 AB Walensee
Felchen GL Walensee — Blalig (Grossfelchen) 20.11.–31.12. 28 cm § 5 Abs. 1 lit. d und § 6 Abs. 1 lit. c AB Walensee
Felchen GL Walensee — Albeli (Kleinfelchen) 20.11.–31.12. kein Fangmass § 5 Abs. 1 lit. e und § 6 Abs. 2 AB Walensee
Äsche SG Walensee 01.02.–31.05. 32 cm § 5 lit. c und § 6 Abs. 1 lit. b AB Walensee
Äsche GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) 01.02.–31.05. 32 cm § 5 Abs. 1 lit. c und § 6 Abs. 1 lit. b AB Walensee
Hecht SG Walensee 01.04.–31.05. 45 cm § 5 lit. f und § 6 Abs. 1 lit. d AB Walensee
Hecht GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) 01.04.–31.05. 45 cm § 5 Abs. 1 lit. f und § 6 Abs. 1 lit. d AB Walensee
Zander SG Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanal im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Trüsche GL Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG) im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt

Bachforelle, Walensee: Sammelbegriff «Forellen». Tagesfanglimite 4 Forellen (§ 19 Abs. 1 lit. a AB). Die Schleppangelfischerei ist vom 1. Oktober bis 25. Dezember verboten (§ 17 Abs. 1 AB).

Bachforelle, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG): Tagesfangzahl 4 Forellen (§ 19 Abs. 1 lit. a). Schleppangelfischerei vom 01.10. bis 25.12. verboten (§ 17 Abs. 1).

Seeforelle, Walensee: Sammelbegriff «Forellen».

Seeforelle, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG): Die AB Walensee sprechen von «Forellen» ohne Artdifferenzierung. Tagesfangzahl 4 Stück (§ 19 Abs. 1 lit. a).

Regenbogenforelle, Zürichsee und Obersee sowie Walensee: Die Ausführungsbestimmungen kennen nur den Sammelbegriff «Forellen» und unterscheiden die Forellenarten nicht. Die Regenbogenforelle fällt danach unter die Forellenregelung.

Seesaibling, Walensee: § 6 Abs. 2 AB Walensee hält ausdrücklich fest: «Das Schonmass für Seesaibling und Albeli (Kleinfelchen) wird aufgehoben.»

Seesaibling, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG): § 6 Abs. 2 AB Walensee hebt das Schonmass für den Seesaibling ausdrücklich auf.

Felchen, Walensee — Blalig (Grossfelchen): Tagesfanglimite 5 Blalig (§ 19 Abs. 1 lit. b AB Walensee).

Felchen, Walensee — Albeli (Kleinfelchen): § 6 Abs. 2 AB Walensee hebt das Schonmass für Albeli (Kleinfelchen) ausdrücklich auf.

Felchen, Walensee — Blalig (Grossfelchen): Tagesfangzahl 5 Stück (§ 19 Abs. 1 lit. b).

Felchen, Walensee — Albeli (Kleinfelchen): § 6 Abs. 2 AB Walensee hebt das Schonmass für das Albeli (Kleinfelchen) ausdrücklich auf.

Hecht, Walensee: Tagesfanglimite 5 Hechte (§ 19 Abs. 1 lit. c AB Walensee).

Hecht, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG): Tagesfangzahl 5 Hechte (§ 19 Abs. 1 lit. c).

Zander, Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanal: Die Ausführungsbestimmungen der Fischereikommission führen den Zander weder im Schonzeiten- noch im Fangmindestmasskatalog auf.

Trüsche, Walensee (Konkordatsgewässer GL/SG): Die Trüsche ist in § 5 und § 6 AB Walensee nicht aufgeführt. § 7 Abs. 2 hält lediglich fest, dass der Trüschenfang (Grundfischerei) vom Ufer aus ohne zeitliche Einschränkung gestattet ist — das ist eine Fangzeit-, keine Schonzeitregelung.

Achtung bei 4 Arten: Die Anliegerkantone regeln Regenbogenforelle, Bachsaibling, Lachs, Nase unterschiedlich. Wer am Walensee die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationMurg (2118)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel
Höhe über Meerrund 419 m
Koordinaten47.1134, 9.21

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch. Die Temperatur oben im Beiss-Index kommt aus dem Seemodell simstrat der Eawag und ist als Simulation ausgewiesen.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Walensee?

Der Walensee grenzt an 2 Kantone: St. Gallen, Glarus. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Darf ich am Walensee ohne Patent fischen?

Ja, vom Ufer aus. St. Gallen gewährt hier ein Freiangelrecht. Glarus gewährt hier ein Freiangelrecht. Es befreit von der Patentpflicht, sonst von nichts: Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Vorgaben zu Rute, Köder und Haken gelten weiter. Sie stehen mit Fundstelle auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons.

Brauche ich am Walensee ein Patent?

Für alles, was über die Freiangelei hinausgeht, ja. Das Freiangelrecht deckt hier nur das Fischen vom Ufer mit einfachem Gerät ab; wer mehr Ruten führen, vom Boot fischen oder anderes Gerät einsetzen will, braucht eine Fangberechtigung. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser im Walensee?

Die Temperatur steht oben im Beiss-Index. Sie stammt nicht von der BAFU — der Bund misst an Seen nur den Pegel, seine 83 Temperaturstationen liegen an Flüssen. Gerechnet wird sie vom Seemodell simstrat der Eawag (Alplakes), einmal täglich, als Simulation und nicht als Messung an einer Boje. Es nennt neben der Oberfläche auch die Sprungschicht: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Murg der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2118), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent St. Gallen, Patent Glarus. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht St. Gallen, Freiangelrecht Glarus.

Fischarten im Walensee

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Walensee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

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