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Fangmass

Fangmass Seesaibling im Kanton Waadt

Für den Seesaibling ist im Kanton Waadt ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus umbla)
KantonWaadt (VD)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bund22 cm
Schonzeiterster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
FundstelleDirectives rivières 2025-2027, art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Längen werden nach art. 48 al. 1 der Weisungen 2025-2027 (und, wortgleich, art. 4 der Reglemente der Konkordate von Neuenburg und Murten) gemessen «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse». Nach art. 51 der Weisungen darf die fischende Person keinesfalls den Kopf oder den Schwanz des gefangenen Fisches abschneiden oder die Filets ablösen, bevor sie zu Hause angekommen ist. art. 40 LPêche verbietet es, sich mit einem Fisch, der das vorgeschriebene Fangmindestmass nicht erreicht, näher als 20 m an einem Gewässer aufzuhalten.

Was du dazu wissen solltest

In den Flüssen und kleinen Seen fällt die Schonzeit des Seesaiblings mit der allgemeinen Schliessungszeit zusammen (art. 41 al. 2). Ein Fangmindestmass ist nur für den lac Lioson festgelegt (20 cm); art. 48 nennt kein weiteres. Die bedeutenden Bestände liegen im Genfersee und im Neuenburgersee (siehe die Varianten).

Abweichende Masse im Kanton Waadt

In diesen Gewässern gilt für Seesaibling ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lac Lioson (Bergsee, Bezirk Aigle)zweiter Sonntag im November–erster Sonntag im Juni20 cmart. 48 (Omble-chevalier, let. a) en relation avec l'art. 40 al. 1 ch. 3 Directives 2025-2027
Genfersee05.10.–16.01.30 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Neuenburgerseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 4 al. 3 RC-Pêche-NE 2025-2027

Lac Lioson (Bergsee, Bezirk Aigle):Fangmindestmass 20 cm. Der lac Lioson ist nur vom 1. Sonntag im Juni bis zum 1. Sonntag im November offen (freitags geschlossen).

Genfersee:Fangmindestmass 30 cm (art. 38 al. 2 let. b). Der Seesaibling zählt zu den Salmoniden, deren Schonzeit Jahr für Jahr festgelegt wird. Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 8 Seesaiblinge pro Tag und 200 pro Jahr (art. 40 let. b).

Neuenburgersee:Im Neuenburgersee ist die Fischerei auf den Seesaibling ganzjährig verboten («Die Fischerei auf Aal, Bitterling, Nase, Seesaibling und Äsche ist verboten»).

An der Kantonsgrenze

Der Seesaibling trägt im Kanton Waadt kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Genf verlangt am Genfersee und an der Rhône 30 cm. Wallis verlangt am Genfersee und an der Rhône 26 cm. Bern verlangt an der Saane 22 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Freiburg und Neuenburg führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fundstelle
art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Seesaibling im Kanton Waadt sein?

Der Kanton Waadt legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Waadt?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Lac Lioson (Bergsee, Bezirk Aigle), Genfersee, Neuenburgersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Seesaibling geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seesaibling im Kanton Waadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seesaibling zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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