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Fangmass

Fangmass Bachforelle im Kanton Tessin

Das Fangmindestmass für die Bachforelle beträgt im Kanton Tessin 26 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartBachforelle (Salmo trutta fario)
KantonTessin (TI)
Fangmass Kanton26 cm
Untergrenze Bund35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleRALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Masse im Kanton Tessin

In diesen Gewässern gilt für Bachforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fluss Ticino von Personico (Einmündung des Ausleitkanals der AET-Zentrale) bis zur Mündung und Fluss Moesa (Hauptlauf, Sektoren BD2, BD3, BN1, BN2)keine Schonzeit30 cmart. 22 cpv. 1 e cpv. 3 RALCSP
alle Bergseen und Stauseen, die auf der Referenzkarte nummeriert sindkeine Schonzeit24 cmart. 22 cpv. 1 e cpv. 5 RALCSP; art. 2 cpv. 1 lett. b e c RALCSP
Lago Maggiore26.09.–20.12.40 cmall. 1 art. 1 cpv. 1
Luganersee26.09.–20.12.40 cmall. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP
Tresa30.09.–15.03.24 cmall. 3 art. 2 cpv. 2 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP

Fluss Ticino von Personico (Einmündung des Ausleitkanals der AET-Zentrale) bis zur Mündung und Fluss Moesa (Hauptlauf, Sektoren BD2, BD3, BN1, BN2):In diesen Abschnitten beträgt der Tagesfang insgesamt höchstens 3 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen.

alle Bergseen und Stauseen, die auf der Referenzkarte nummeriert sind:Tagesfang höchstens 12 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen; ein Jahreskontingent entfällt. Fangzeit: unter 1200 m ü. M. vom 15. März bis zum letzten Sonntag im September, über 1200 m ü. M. vom ersten Sonntag im Juni bis zum zweiten Sonntag im Oktober.

Lago Maggiore:Anhang 1 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Tagesfang für Patente der Typen D und T: 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 2). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna und die cavedanera (auch cane genannt) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge nicht verwendet werden (all. 1 tabella 2). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Luganersee:Anhang 2 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Anhang 2 regelt die «trota» als eine einzige Kategorie, ohne Bachforelle, Seeforelle, Marmorierte Forelle und Regenbogenforelle zu unterscheiden. Inhaberinnen und Inhaber von Patenten der Typen D und T dürfen täglich höchstens 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen) fangen, davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (nota 1). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna (Forellen-Schleppschnur, tirlindana da trota) und die cavedanera (cane) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge weder natürlich noch künstlich verwendet werden (all. 2 tabella 4). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Tresa:Die Schonzeiten beginnen um 12.00 Uhr des ersten Tages und enden um 12.00 Uhr des letzten Tages (all. 3 art. 2 cpv. 3). Pro Fischerin oder Fischer und Tag sind höchstens 12 Stück Salmoniden erlaubt (all. 3 art. 6 cpv. 2 lett. a).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fundstelle
art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Bachforelle im Kanton Tessin sein?

Mindestens 26 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Tessin?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Fluss Ticino von Personico (Einmündung des Ausleitkanals der AET-Zentrale) bis zur Mündung und Fluss Moesa (Hauptlauf, Sektoren BD2, BD3, BN1, BN2), alle Bergseen und Stauseen, die auf der Referenzkarte nummeriert sind, Lago Maggiore, Luganersee, Tresa. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Bachforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Bachforelle im Kanton Tessin. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Bachforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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