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Schonzeit

Schonzeit Schleie im Kanton Uri

Die Schleie wird im Fischereirecht im Kanton Uri nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für die Schleie im Kanton Uri nicht.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

Der Kanton führt für diese Art keine eigene Schonzeit. Es gilt die Vorgabe des Bundes und die Ordnung deines Gewässers.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Schleie nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Uri — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Schleie (Tinca tinca)
KantonUri (UR)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleFiR UR

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Die Schleie wird auch Schlei genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Tinca tinca.

Was du dazu wissen solltest

Im Urner Fischereirecht und in den Vierwaldstättersee-Ausführungsbestimmungen nicht aufgeführt.

Weitere Vorschriften im Kanton Uri

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereireglement (40.3215)
Fassung
Vom 20. Oktober 2009, in Kraft seit 1. Januar 2010 (Stand 1. Dezember 2024)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Schleie im Kanton Uri?

Das Fischereirecht im Kanton Uri sieht für Schleie keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Schleie sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Schleie in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Schleie im Kanton Uri steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Uri erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Schleie — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Uri lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Schleie wieder frei wird.

Schleie in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Uri im Überblick