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See · AG · LU

Fischen im Hallwilersee

Geregelt über die Übereinkunft Aargau–Luzern, mit eigenen Tagesfanglimiten.

Hallwilersee — See
Foto: Carsten Steger · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Hallwilersee

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur auf 1 m Tiefe, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter. Der Bund misst an Seen keine Wassertemperatur — für Hallwilersee rechnet sie das Seemodell Alplakes der Eawag. Dazu kommen die Sprungschicht und ein Blick in die Tiefe: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

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Wassertemperatur und Tiefenprofil dieses Sees: Alplakes (Eawag), Modell simstrat, Lizenz CC BY 4.0. Das Modell rechnet einmal täglich; die Werte sind eine Simulation, keine Messung an einer Boje.

Wer hier Recht setzt

Der Hallwilersee berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben See können je nach Ufer andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Ohne Patent fischen?

Das Freiangelrecht gilt hier kantonsweise: Aargau gewährt es ausdrücklich. Massgeblich ist das Recht des Kantons, an dessen Ufer du stehst; für die übrigen Anliegerkantone steht es auf deren Freiangelrecht-Seite.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten am Hallwilersee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Hallwilersee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art AGLU
Bachforelle 16.09.–25.12.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
16.09.–25.12.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Seeforelle 16.09.–25.12.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
16.09.–25.12.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Seesaibling nur Bundesvorgabe
nur Bundesvorgabe
01.10.–25.12.
22 cm
Felchen 01.12.–10.02.
25 cm
eigene Regel für Hallwilersee
01.12.–10.02.
25 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Äsche ganzjährig geschont
nur Bundesvorgabe
01.01.–30.09.
35 cm
Lachs ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
nur Bundesvorgabe
nur Bundesvorgabe
Hecht 01.02.–30.04.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
01.02.–30.04.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Egli keine Schonzeit
15 cm
eigene Regel für Hallwilersee
keine Schonzeit
15 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Zander 01.04.–31.05.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
01.04.–31.05.
50 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
50 cm
Karpfen keine Schonzeit
35 cm
eigene Regel für Hallwilersee
keine Schonzeit
35 cm
eigene Regel für Hallwilersee
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Hallwilersee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle AG Hallwilersee (aargauischer und luzernischer Seeteil) 16.09.–25.12. 50 cm § 15 Abs. 1 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. b Übereinkunft Hallwilersee
Bachforelle LU Hallwilersee 16.09.–25.12. 50 cm § 15 Abs. 1b und § 16 Abs. 1b Übereinkunft Hallwilersee
Seeforelle AG Hallwilersee 16.09.–25.12. 50 cm § 15 Abs. 1 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. b Übereinkunft Hallwilersee
Seeforelle LU Hallwilersee 16.09.–25.12. 50 cm § 15 Abs. 1b und § 16 Abs. 1b Übereinkunft Hallwilersee
Felchen AG Hallwilersee 01.12.–10.02. 25 cm § 15 Abs. 1 lit. a und § 16 Abs. 1 lit. a Übereinkunft Hallwilersee
Felchen LU Hallwilersee 01.12.–10.02. 25 cm § 15 Abs. 1a und § 16 Abs. 1a Übereinkunft Hallwilersee
Hecht AG Hallwilersee 01.02.–30.04. 50 cm § 15 Abs. 1 lit. c und § 16 Abs. 1 lit. d Übereinkunft Hallwilersee
Hecht LU Hallwilersee 01.02.–30.04. 50 cm § 15 Abs. 1c und § 16 Abs. 1d Übereinkunft Hallwilersee
Egli AG Hallwilersee keine Schonzeit 15 cm § 16 Abs. 1 lit. c Übereinkunft Hallwilersee (Fangmass); § 15 der Übereinkunft nennt den Egli nicht
Egli LU Hallwilersee keine Schonzeit 15 cm § 16 Abs. 1c Übereinkunft Hallwilersee
Zander AG Hallwilersee 01.04.–31.05. 50 cm § 15 Abs. 1 lit. d und § 16 Abs. 1 lit. e Übereinkunft Hallwilersee
Zander LU Hallwilersee 01.04.–31.05. 50 cm § 15 Abs. 1d und § 16 Abs. 1e Übereinkunft Hallwilersee
Karpfen AG Hallwilersee keine Schonzeit 35 cm § 16 Abs. 1 lit. f Übereinkunft Hallwilersee
Karpfen LU Hallwilersee keine Schonzeit 35 cm § 16 Abs. 1f Übereinkunft Hallwilersee

Bachforelle, Hallwilersee (aargauischer und luzernischer Seeteil): Die Übereinkunft bezeichnet die Art als «Atlantische Forelle» (Salmo trutta). Höchstens 1 Forelle pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2 lit. b).

Bachforelle, Hallwilersee: Die Übereinkunft bezeichnet die Art als 'Atlantische Forelle'. Höchstens 1 Forelle pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2b).

Seeforelle, Hallwilersee: Als «Atlantische Forelle» geführt; höchstens 1 Forelle pro Tag.

Seeforelle, Hallwilersee: Höchstens 1 Forelle pro Tag und Person.

Felchen, Hallwilersee: Höchstens 25 Felchen pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2 lit. a). Die Felchen bilden den Hauptfang des Hallwilersees.

Felchen, Hallwilersee: Höchstens 25 Felchen pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2a).

Hecht, Hallwilersee: Höchstens 3 Hechte pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2 lit. d).

Hecht, Hallwilersee: Höchstens 3 Hechte pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2d).

Egli, Hallwilersee: Höchstens 30 Egli pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2 lit. c).

Egli, Hallwilersee: In § 15 (Schonzeiten) nicht aufgeführt. Höchstens 30 Egli pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2c).

Zander, Hallwilersee: Höheres Fangmindestmass von 50 cm.

Karpfen, Hallwilersee: § 15 der Übereinkunft nennt den Karpfen nicht; keine Tagesfangbeschränkung.

Karpfen, Hallwilersee: Einziges Gewässer im Kanton Luzern mit einem Fangmindestmass für Karpfen. In § 15 (Schonzeiten) nicht aufgeführt.

Achtung bei 3 Arten: Die Anliegerkantone regeln Seesaibling, Äsche, Lachs unterschiedlich. Wer am Hallwilersee die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationMeisterschwanden (2097)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel
Höhe über Meerrund 449 m
Koordinaten47.2958, 8.2203

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch. Die Temperatur oben im Beiss-Index kommt aus dem Seemodell simstrat der Eawag und ist als Simulation ausgewiesen.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Hallwilersee?

Der Hallwilersee grenzt an 2 Kantone: Aargau, Luzern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Darf ich am Hallwilersee ohne Patent fischen?

Ja, vom Ufer aus. Aargau gewährt hier ein Freiangelrecht — nur mit Freianglerkarte (CHF 50.–/Jahr), 1. März bis 31. Oktober, tagsüber. Es befreit von der Patentpflicht, sonst von nichts: Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Vorgaben zu Rute, Köder und Haken gelten weiter. Sie stehen mit Fundstelle auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons.

Brauche ich am Hallwilersee ein Patent?

Für alles, was über die Freiangelei hinausgeht, ja. Das Freiangelrecht deckt hier nur das Fischen vom Ufer mit einfachem Gerät ab; wer mehr Ruten führen, vom Boot fischen oder anderes Gerät einsetzen will, braucht eine Fangberechtigung. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser im Hallwilersee?

Die Temperatur steht oben im Beiss-Index. Sie stammt nicht von der BAFU — der Bund misst an Seen nur den Pegel, seine 83 Temperaturstationen liegen an Flüssen. Gerechnet wird sie vom Seemodell simstrat der Eawag (Alplakes), einmal täglich, als Simulation und nicht als Messung an einer Boje. Es nennt neben der Oberfläche auch die Sprungschicht: Im Sommer steht der Fisch nicht dort, wo das Wasser am wärmsten ist.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Meisterschwanden der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2097), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Aargau, Patent Luzern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Aargau, Freiangelrecht Luzern.

Fischarten im Hallwilersee

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Hallwilersee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

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