Fangmass
Fangmass Seeforelle im Kanton Basel-Landschaft
Für die Seeforelle im Kanton Basel-Landschaft liess sich das Fangmass nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seeforelle (Salmo trutta lacustris) |
| Kanton | Basel-Landschaft (BL) |
| Fangmass Kanton | nicht abschliessend geklärt |
| Untergrenze Bund | 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern |
| Schonzeit | nicht abschliessend geklärt |
| Fundstelle | FiV BL, § 8 Abs. 1 Ziff. 7 i. V. m. Abs. 2 FiV BL |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung des Kantons Basel-Landschaft enthalten keine eigene Messvorschrift. Es gilt daher Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.
Was du dazu wissen solltest
§ 8 Abs. 1 FiV BL nennt diese Art ausdrücklich nur für den Rhein und die beiden Mündungsstrecken. Für die übrigen Gewässer ordnet § 8 Abs. 2 «in Abweichung zu Absatz 1» nur das generelle Fangverbot vom 15.10. bis Ende Februar sowie eigene Werte für Bachforelle und Barbe an. Ob die Werte aus Absatz 1 in den übrigen Gewässern subsidiär weitergelten, ist dem Wortlaut nicht eindeutig zu entnehmen; deshalb hier nicht als gesichert ausgewiesen. Gesichert gilt dort das generelle Fangverbot 15.10.–Ende Februar (§ 8 Abs. 2 lit. a).
Abweichende Masse im Kanton Basel-Landschaft
In diesen Gewässern gilt für Seeforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel | 01.10.–28.02. | 35 cm | § 8 Abs. 1 Ziff. 7 FiV BL |
| Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach) | 15.10.–28.02. | 26 cm | Art. 2–4 Übereinkunft Birs BL/SO |
Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel:Der Erlass sagt «Ende Februar»; im Schaltjahr endet die Schonzeit am 29.02.
Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach):Die Übereinkunft spricht ungeteilt von «Forellen». Zusätzlich Fangzahlbeschränkung von 4 Stück pro Tag (Art. 4 Übereinkunft Birs BL/SO). Der Erlass sagt «Ende Februar»; im Schaltjahr endet die Schonzeit am 29.02.
An der Kantonsgrenze
Die Seeforelle trägt im Kanton Basel-Landschaft kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. St. Gallen verlangt am Rhein 60 cm. Bern verlangt an der Birs 45 cm. Zürich verlangt am Rhein 40 cm. Ebenso Schaffhausen (30 cm), Thurgau (25 cm), Graubünden (24 cm) und Aargau (22 cm). Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Solothurn, Basel-Stadt und Jura führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung zum Fischereigesetz (SGS 530.11)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 Ziff. 7 i. V. m. Abs. 2 FiV BL
- Fassung
- Vom 29. Juni 1999, in Kraft seit 1. August 1999 (Stand 1. April 2011; § 8 zuletzt geändert am 13. Januar 2009, in Kraft seit 1. Februar 2009). Der Erlass hat keine Anhänge.
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Seeforelle im Kanton Basel-Landschaft sein?
Der Kanton Basel-Landschaft legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Basel-Landschaft?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel, Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Seeforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seeforelle im Kanton Basel-Landschaft. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seeforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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