Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Seeforelle im Kanton Genf

Das Fangmindestmass für die Seeforelle beträgt im Kanton Genf 25 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartSeeforelle (Salmo trutta lacustris)
KantonGenf (GE)
Fangmass Kanton25 cm
Untergrenze Bund35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
Schonzeitab 01.10
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a RPêche GE

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

art. 15 al. 1 RPêche GE: «Die Länge des Fisches wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.» Diese Regel entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

art. 15 al. 2 let. a RPêche behandelt Bachforelle, Seeforelle (Salmo trutta) und Regenbogenforelle gemeinsam; die Werte je Fliessgewässer sind dieselben wie bei der Bachforelle (siehe Slug bachforelle). Im Genfersee ist die Seeforelle der wichtigste Zielfisch; das Règlement Léman führt sie zusammen mit der Bachforelle unter «truite Salmo trutta». Die Werte des Genfersees stehen in der Variante «Genfersee» (Règlement Léman, SR 0.923.211, art. 38 und 39).

Abweichende Masse im Kanton Genf

In diesen Gewässern gilt für Seeforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee05.10.–16.01.35 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026

Genfersee:Das Règlement Léman unterscheidet die Seeforelle nicht von der Bachforelle: Beide fallen unter «truite Salmo trutta», Fangmindestmass 35 cm (art. 38 al. 2 let. a). Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 4 Forellen pro Tag und 100 pro Jahr (art. 40 let. a).

An der Kantonsgrenze

Die Seeforelle muss im Kanton Genf 25 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Genfersee und Rhône grenzt der Kanton an 2 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Waadt verlangt je 24 cm — 1 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Wallis verlangt je 35 cm — 10 Zentimeter mehr, am selben Wasser.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Seeforelle im Kanton Genf sein?

Mindestens 25 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Genf?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Genfersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Seeforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seeforelle im Kanton Genf. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seeforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Seeforelle-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton Genf im Überblick