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Fangmass

Fangmass Seeforelle im Kanton Luzern

Das Fangmindestmass für die Seeforelle beträgt im Kanton Luzern 35 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartSeeforelle (Salmo trutta lacustris)
KantonLuzern (LU)
Fangmass Kanton35 cm
Untergrenze Bund35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
Schonzeit01.10.–25.12.
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 1a Ziff. 2 und § 13 Abs. 1a Ziff. 1 FiV

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (§ 13 Abs. 3 FiV LU). Gleichlautend für den Vierwaldstättersee § 19 Abs. 1 AB Vierwaldstättersee und für den Hallwilersee § 16 Abs. 1 Übereinkunft Hallwilersee.

Was du dazu wissen solltest

Die FiV LU führt keine eigene Zeile für die Seeforelle; sie fällt unter 'Forellen'. Basiswert hier für stehende Gewässer. Für aufsteigende Seeforellen in Zuflüssen gelten die Werte für Fliessgewässer (01.10.–31.01., 22 cm).

Abweichende Masse im Kanton Luzern

In diesen Gewässern gilt für Seeforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Vierwaldstättersee (ganzer See)01.10.–25.12.35 cm§ 18 Abs. 1a und § 19 Abs. 1a AB Vierwaldstättersee
Zugersee01.10.–25.12.40 cm§ 7 Abs. 1a und § 8 Abs. 1a AB Zugersee
Hallwilersee16.09.–25.12.50 cm§ 15 Abs. 1b und § 16 Abs. 1b Übereinkunft Hallwilersee

Vierwaldstättersee (ganzer See):Fortpflanzungsprodukte der Seeforelle aus Zuflüssen und Abfluss sind Eigentum der Kantone und grundsätzlich ins Herkunftsgewässer einzusetzen (§ 27 Abs. 2 AB).

Hallwilersee:Höchstens 1 Forelle pro Tag und Person.

An der Kantonsgrenze

Die Seeforelle muss im Kanton Luzern 35 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Hallwilersee, Reuss, Suhre und 4 weitere grenzt der Kanton an 3 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Aargau 22 cm und Zug 24 cm — 11 bis 13 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Bern verlangt je 45 cm — 10 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Uri, Schwyz und Nidwalden. Obwalden führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 1a Ziff. 2 und § 13 Abs. 1a Ziff. 1 FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Seeforelle im Kanton Luzern sein?

Mindestens 35 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Luzern?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Vierwaldstättersee (ganzer See), Zugersee, Hallwilersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Seeforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seeforelle im Kanton Luzern. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seeforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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