Schonzeit
Schonzeit Felchen im Kanton Solothurn
Die Schonzeit für das Felchen im Kanton Solothurn läuft vom 01.11. bis zum 31.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.
Stand 07. September
Erlaubt — bitte prüfen
In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
- Schonzeit
- mindestens 6 Wochen
- Fangmindestmass
- 25 cm
VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2
Kanton Solothurn — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- 01.11.–31.12.
- Fangmass
- 25 cm
§ 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Felchen (Coregonus spp.) |
| Kanton | Solothurn (SO) |
| Schonzeit | 01.11.–31.12. |
| Fangmass | 25 cm |
| Fundstelle | FiVO SO, § 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Das Felchen wird auch Balchen, Albeli, Ballen, Maräne oder Renke genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Coregonus spp..
Was du dazu wissen solltest
Gilt für sämtliche Gewässer des Kantons. Fangzahl 20 pro Tag (§ 13 Abs. 1 lit. d FiVO). Die Übereinkunft AG/SO nennt den Felchen nicht; nach ihrem Art. 7 gelten dort auf Solothurner Gebiet die Solothurner Vorschriften.
Abweichende Regeln im Kanton Solothurn
Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Solothurn. In den folgenden Gewässern gilt für Felchen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aare — Grenzgewässer BE/SO | 01.11.–31.12. | 25 cm | Art. 3 Abs. 1 Vereinbarung Aare BE/SO (BGS 625.711) |
Aare — Grenzgewässer BE/SO:Schonzeit und Fangmass gleich wie kantonal; abweichend ist nur die Fangzahl: 25 Stück pro Tag statt 20 (Art. 4).
Weitere Vorschriften im Kanton Solothurn
- Grosse Revision per 01.03.2026: Die Äsche ist im ganzen Kanton ganzjährig geschont, die Bachforellen-Fangmasse wurden gewässerweise stark angehoben (Aare 38 cm), Bachforellen/Saiblinge sind auf 2 Stück pro Tag und 20 pro Jahr begrenzt, die Tagesfangzahl für Egli ist aufgehoben, und der SaNa gilt neu auch für Tages- und Wochenpatente.
- SCHONGEBIETE (§ 10 FiVO)In Chastelbach, Dünnern, Emme, Emmekanal, Lüssel und Lützel sowie in allen Fliessgewässern, die als Pachtgewässer oder mit privatem Fischereirecht bewirtschaftet werden, gilt vom 01.10. bis 15.03. ein generelles Fischereiverbot. Ganzjährige Fischereiverbote bestehen in der Dünnern in Olten (Eisenbahnbrücke bis Badibrücke), in der Dünnern in Balsthal (Einmündung Augstbach bis Brücke Von Roll-Areal), in der Lüssel in Breitenbach (Badeanstalt bis Brücke Laufenstrasse), in der Lüssel in Beinwil (Kantonsgrenze bis Brücke Neuhüsli), in der Lützel in Kleinlützel (Areal Schloss- und Beschlägefabrik MSL) und in der Emme in Biberist (Wehr bis BLS-Eisenbahnbrücke). In Fischmigrationshilfen (Fischpässe, Umgehungsgerinne) ist das Fangen ganzjährig verboten.
- STAUHALTUNG FLUMENTHALVom 01.11. bis 30.04. ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerks Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt (§ 10 Abs. 3 FiVO). — FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN (§ 13 FiVO, alle Patent- und Pachtgewässer): Bachforellen und Saiblinge 2 pro Tag, Hechte 5 pro Tag, Felchen 20 pro Tag; in Patentgewässern höchstens 20 Bachforellen pro Jahr. Nach Erreichen der Tagesfangzahl von zwei Bachforellen ist Weiterangeln auf andere Arten nur in der Aare (A1–A6) erlaubt. Abweichend gelten auf der Aare-Grenzstrecke BE/SO Forellen 6 Stück und Felchen 25 Stück pro Tag (Art. 4 Vereinbarung BE/SO), auf der Aare-Grenzstrecke AG/SO Forellen 6, Äsche 2 und Hecht 5 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft AG/SO) und in der Birs BL/SO Forellen 4 und Äsche 4 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft BL/SO).
- GERÄTE (§§ 14–16 FiVO)höchstens zwei Angelgeräte mit je zwei Ködern, Mitangler nur ein Gerät mit einem Köder; Widerhaken sind in sämtlichen Gewässern verboten; Mehrfachhaken (z. B. Drillinge) sind in Pacht- und Patentgewässern verboten, die Aare A1–A6 ist davon ausgenommen. In der Aare A1 und vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (§ 15 Abs. 2 FiVO); im Stau Ruppoldingen vom Stauwehr bis zur militärischen Übersetzstelle Boningen gilt dasselbe, und wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf dort für die Hegenenfischerei ausnahmsweise Widerhaken verwenden (Art. 6 Übereinkunft AG/SO).
- KÖDERalle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt; lebende Köderfische verboten; als Köderfische nur nicht geschützte Fische aus dem befischten Gewässer sowie Salzwasserfischarten (§§ 17–18 FiVO).
- CATCH & RELEASEZum Fang erlaubte Fische, die behändigt werden, sind sofort und vor dem Lösen des Hakens zu töten; wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf sie stattdessen kurzfristig tiergerecht hältern, bereits gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 FiVO). Geschützte, geschonte oder untermassige Fische sind mit nasser Hand zu lösen und schonend zurückzusetzen; sitzt der Haken zu tief, ist er abzuschneiden (§ 21 FiVO).
- KREBSEDer Fang von Krebsen und der gewerbsmässige Fang von Fischnährtieren ist nur mit Bewilligung der Fachstelle zulässig (§ 19 FiVO). — Ein generelles Nachtfischereiverbot besteht im Kanton Solothurn nicht; auf den Aare-Grenzstrecken zu BE und AG ist ausdrücklich festgehalten, dass keine tageszeitlichen Beschränkungen gelten (Art. 5 Vereinbarung BE/SO, Art. 5 Übereinkunft AG/SO). — Zuständige Fachstelle ist die Abteilung Jagd und Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereiverordnung (FiVO) (625.12)
- Fundstelle
- § 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO
- Fassung
- vom 25.08.2008, Stand 01.03.2026 (Beschluss vom 08.12.2025, GS 2025, 53)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Felchen im Kanton Solothurn?
Vom 01.11. bis zum 31.12. Rechtsgrundlage ist FiVO SO, § 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie gross muss das Felchen sein, damit man es mitnehmen darf?
Das Fangmindestmass beträgt 25 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel im ganzen Kanton Solothurn?
Nein. im Kanton Solothurn gelten für Felchen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Aare — Grenzgewässer BE/SO. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Felchen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Felchen im Kanton Solothurn steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Solothurn erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Felchen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Solothurn lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Felchen wieder frei wird.
Felchen in anderen Kantonen
Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Felchen Schonzeit".
- Felchen Schonzeit Zürich
- Felchen Schonzeit Bern
- Felchen Schonzeit Luzern
- Felchen Schonzeit Uri
- Felchen Schonzeit Schwyz
- Felchen Schonzeit Obwalden
- Felchen Schonzeit Nidwalden
- Felchen Schonzeit Glarus
- Felchen Schonzeit Zug
- Felchen Schonzeit Basel-Stadt
- Felchen Schonzeit Basel-Landschaft
- Felchen Schonzeit Schaffhausen
- Felchen Schonzeit Appenzell Ausserrhoden
- Felchen Schonzeit Appenzell Innerrhoden
- Felchen Schonzeit St. Gallen
- Felchen Schonzeit Graubünden
- Felchen Schonzeit Aargau
- Felchen Schonzeit Thurgau
- Felchen Schonzeit Freiburg
- Felchen Schonzeit Waadt
- Felchen Schonzeit Wallis
- Felchen Schonzeit Neuenburg
- Felchen Schonzeit Genf
- Felchen Schonzeit Jura
- Felchen Schonzeit Tessin
Andere Fischarten im Kanton Solothurn
- Bachforelle Schonzeit Solothurn
- Seeforelle Schonzeit Solothurn
- Regenbogenforelle Schonzeit Solothurn
- Seesaibling Schonzeit Solothurn
- Bachsaibling Schonzeit Solothurn
- Äsche Schonzeit Solothurn
- Lachs Schonzeit Solothurn
- Hecht Schonzeit Solothurn
- Egli Schonzeit Solothurn
- Zander Schonzeit Solothurn
- Trüsche Schonzeit Solothurn
- Wels Schonzeit Solothurn
- Aal Schonzeit Solothurn
- Karpfen Schonzeit Solothurn
- Schleie Schonzeit Solothurn
- Alet Schonzeit Solothurn
- Rotauge Schonzeit Solothurn
- Brachsme Schonzeit Solothurn
- Barbe Schonzeit Solothurn
- Nase Schonzeit Solothurn
Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Solothurn im Überblick