Schonzeit
Schonzeit Brachsme im Kanton Solothurn
Die Brachsme wird im Fischereirecht im Kanton Solothurn nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für die Brachsme im Kanton Solothurn nicht.
Stand 07. September
Erlaubt — bitte prüfen
Der Kanton führt für diese Art keine eigene Schonzeit. Es gilt die Vorgabe des Bundes und die Ordnung deines Gewässers.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
Für Brachsme nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.
Kanton Solothurn — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- im Kantonsrecht nicht geführt
- Fangmass
- im Kantonsrecht nicht geführt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Brachsme (Abramis brama) im Erlass genannt als: — |
| Kanton | Solothurn (SO) |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Die Brachsme wird auch Brachsmen, Brasse oder Blei genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Abramis brama.
Was du dazu wissen solltest
In § 12 Abs. 3bis FiVO nicht aufgeführt und in keiner Grenzgewässer-Übereinkunft genannt.
Weitere Vorschriften im Kanton Solothurn
- Grosse Revision per 01.03.2026: Die Äsche ist im ganzen Kanton ganzjährig geschont, die Bachforellen-Fangmasse wurden gewässerweise stark angehoben (Aare 38 cm), Bachforellen/Saiblinge sind auf 2 Stück pro Tag und 20 pro Jahr begrenzt, die Tagesfangzahl für Egli ist aufgehoben, und der SaNa gilt neu auch für Tages- und Wochenpatente.
- SCHONGEBIETE (§ 10 FiVO)In Chastelbach, Dünnern, Emme, Emmekanal, Lüssel und Lützel sowie in allen Fliessgewässern, die als Pachtgewässer oder mit privatem Fischereirecht bewirtschaftet werden, gilt vom 01.10. bis 15.03. ein generelles Fischereiverbot. Ganzjährige Fischereiverbote bestehen in der Dünnern in Olten (Eisenbahnbrücke bis Badibrücke), in der Dünnern in Balsthal (Einmündung Augstbach bis Brücke Von Roll-Areal), in der Lüssel in Breitenbach (Badeanstalt bis Brücke Laufenstrasse), in der Lüssel in Beinwil (Kantonsgrenze bis Brücke Neuhüsli), in der Lützel in Kleinlützel (Areal Schloss- und Beschlägefabrik MSL) und in der Emme in Biberist (Wehr bis BLS-Eisenbahnbrücke). In Fischmigrationshilfen (Fischpässe, Umgehungsgerinne) ist das Fangen ganzjährig verboten.
- STAUHALTUNG FLUMENTHALVom 01.11. bis 30.04. ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerks Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt (§ 10 Abs. 3 FiVO). — FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN (§ 13 FiVO, alle Patent- und Pachtgewässer): Bachforellen und Saiblinge 2 pro Tag, Hechte 5 pro Tag, Felchen 20 pro Tag; in Patentgewässern höchstens 20 Bachforellen pro Jahr. Nach Erreichen der Tagesfangzahl von zwei Bachforellen ist Weiterangeln auf andere Arten nur in der Aare (A1–A6) erlaubt. Abweichend gelten auf der Aare-Grenzstrecke BE/SO Forellen 6 Stück und Felchen 25 Stück pro Tag (Art. 4 Vereinbarung BE/SO), auf der Aare-Grenzstrecke AG/SO Forellen 6, Äsche 2 und Hecht 5 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft AG/SO) und in der Birs BL/SO Forellen 4 und Äsche 4 pro Tag (Art. 4 Übereinkunft BL/SO).
- GERÄTE (§§ 14–16 FiVO)höchstens zwei Angelgeräte mit je zwei Ködern, Mitangler nur ein Gerät mit einem Köder; Widerhaken sind in sämtlichen Gewässern verboten; Mehrfachhaken (z. B. Drillinge) sind in Pacht- und Patentgewässern verboten, die Aare A1–A6 ist davon ausgenommen. In der Aare A1 und vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (§ 15 Abs. 2 FiVO); im Stau Ruppoldingen vom Stauwehr bis zur militärischen Übersetzstelle Boningen gilt dasselbe, und wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf dort für die Hegenenfischerei ausnahmsweise Widerhaken verwenden (Art. 6 Übereinkunft AG/SO).
- KÖDERalle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt; lebende Köderfische verboten; als Köderfische nur nicht geschützte Fische aus dem befischten Gewässer sowie Salzwasserfischarten (§§ 17–18 FiVO).
- CATCH & RELEASEZum Fang erlaubte Fische, die behändigt werden, sind sofort und vor dem Lösen des Hakens zu töten; wer einen Sachkundenachweis besitzt, darf sie stattdessen kurzfristig tiergerecht hältern, bereits gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 FiVO). Geschützte, geschonte oder untermassige Fische sind mit nasser Hand zu lösen und schonend zurückzusetzen; sitzt der Haken zu tief, ist er abzuschneiden (§ 21 FiVO).
- KREBSEDer Fang von Krebsen und der gewerbsmässige Fang von Fischnährtieren ist nur mit Bewilligung der Fachstelle zulässig (§ 19 FiVO). — Ein generelles Nachtfischereiverbot besteht im Kanton Solothurn nicht; auf den Aare-Grenzstrecken zu BE und AG ist ausdrücklich festgehalten, dass keine tageszeitlichen Beschränkungen gelten (Art. 5 Vereinbarung BE/SO, Art. 5 Übereinkunft AG/SO). — Zuständige Fachstelle ist die Abteilung Jagd und Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Brachsme im Kanton Solothurn?
Das Fischereirecht im Kanton Solothurn sieht für Brachsme keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss die Brachsme sein, damit man sie mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Was passiert, wenn ich die Brachsme in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Brachsme gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Brachsme im Kanton Solothurn steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Solothurn erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Brachsme — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Solothurn lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Brachsme wieder frei wird.
Brachsme in anderen Kantonen
Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Brachsme Schonzeit".
- Brachsme Schonzeit Zürich
- Brachsme Schonzeit Bern
- Brachsme Schonzeit Luzern
- Brachsme Schonzeit Uri
- Brachsme Schonzeit Schwyz
- Brachsme Schonzeit Obwalden
- Brachsme Schonzeit Nidwalden
- Brachsme Schonzeit Glarus
- Brachsme Schonzeit Zug
- Brachsme Schonzeit Basel-Stadt
- Brachsme Schonzeit Basel-Landschaft
- Brachsme Schonzeit Schaffhausen
- Brachsme Schonzeit Appenzell Ausserrhoden
- Brachsme Schonzeit Appenzell Innerrhoden
- Brachsme Schonzeit St. Gallen
- Brachsme Schonzeit Graubünden
- Brachsme Schonzeit Aargau
- Brachsme Schonzeit Thurgau
- Brachsme Schonzeit Freiburg
- Brachsme Schonzeit Waadt
- Brachsme Schonzeit Wallis
- Brachsme Schonzeit Neuenburg
- Brachsme Schonzeit Genf
- Brachsme Schonzeit Jura
- Brachsme Schonzeit Tessin
Andere Fischarten im Kanton Solothurn
- Bachforelle Schonzeit Solothurn
- Seeforelle Schonzeit Solothurn
- Regenbogenforelle Schonzeit Solothurn
- Seesaibling Schonzeit Solothurn
- Bachsaibling Schonzeit Solothurn
- Felchen Schonzeit Solothurn
- Äsche Schonzeit Solothurn
- Lachs Schonzeit Solothurn
- Hecht Schonzeit Solothurn
- Egli Schonzeit Solothurn
- Zander Schonzeit Solothurn
- Trüsche Schonzeit Solothurn
- Wels Schonzeit Solothurn
- Aal Schonzeit Solothurn
- Karpfen Schonzeit Solothurn
- Schleie Schonzeit Solothurn
- Alet Schonzeit Solothurn
- Rotauge Schonzeit Solothurn
- Barbe Schonzeit Solothurn
- Nase Schonzeit Solothurn
Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Solothurn im Überblick