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Fangmass

Fangmass Regenbogenforelle im Kanton Zug

Für die Regenbogenforelle ist im Kanton Zug ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartRegenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
KantonZug (ZG)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleInfoblatt AfW ZG, Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): Regenbogenforelle unter «Übrige» ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass; §§ 5 und 6 FiV ZG nennen nur «Forelle» (vom Kanton als Bach-/Seeforelle ausgelegt).

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die kantonalen Zuger Erlasse (FiV ZG, AB Zugersee) enthalten keine eigene Messvorschrift; es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Für die zürcherisch-zugerische Grenzstrecke der Sihl gleichlautend § 26 Abs. 1 AB Sihl: 'gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der normal ausgebreiteten Schwanzflosse'.

Was du dazu wissen solltest

Die Zuordnung beruht auf der amtlichen Tabelle des Kantons, nicht auf einem ausdrücklichen Verordnungswortlaut. Im Zweifel beim Amt für Wald und Wild nachfragen.

Abweichende Masse im Kanton Zug

In diesen Gewässern gilt für Regenbogenforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere)01.10.–29.02.25 cm§ 25 Abs. 1 Bst. b und § 26 Abs. 1 Bst. b AB Sihl ZH/ZG

Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere):Erlasswortlaut «1. Oktober bis Ende Februar».

An der Kantonsgrenze

Die Regenbogenforelle trägt im Kanton Zug kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Uri verlangt an der Reuss 24 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Zürich, Luzern, Schwyz und Aargau führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Infoblatt Angel-Fischerei (amtliches Merkblatt des Amts für Wald und Wild, Direktion des Innern) und amtliche Artentabelle auf zg.ch (—)
Fundstelle
Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): Regenbogenforelle unter «Übrige» ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass; §§ 5 und 6 FiV ZG nennen nur «Forelle» (vom Kanton als Bach-/Seeforelle ausgelegt).
Fassung
Infoblatt Stand November 2025; Webseite abgerufen am 31.07.2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Regenbogenforelle im Kanton Zug sein?

Der Kanton Zug legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Zug?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Regenbogenforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Zug. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Regenbogenforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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