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Fangmass

Fangmass Bachforelle im Kanton Jura

im Kanton Jura gilt für die Bachforelle ein Fangfenster von 25 bis 32 Zentimetern. Entnommen werden darf nur, was dazwischenliegt — kleinere Fische sollen ablaichen können, grössere sind als starke Laichtiere bewusst geschützt. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartBachforelle (Salmo trutta fario)
KantonJura (JU)
Fangfenster25–32 cm
Untergrenze Bund35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
Schonzeitab 01.10
FundstelleRèglement pêche 2026-2029 JU, art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Länge der Fische wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 24 règlement sur l'exercice de la pêche 2026-2029; art. 16 der Ausführungsverordnung). Bei den Krebsen wird die Länge von der Spitze des Rostrums bis zum Ende des Schwanzes gemessen (art. 16 der Verordnung) — ihr Fang ist allerdings vollständig verboten (art. 20 al. 1 règlement). Fische, die einem Fangmindestmass unterstehen, dürfen nach dem Fang nicht verstümmelt werden, damit ihr Mass überprüfbar bleibt (art. 27 règlement).

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Masse im Kanton Jura

In diesen Gewässern gilt für Bachforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Doubsab 01.1030–35 cmart. 25 du règlement 2026-2029 (truite dans le Doubs)
Scheulteab 01.1040 cmart. 25 du règlement 2026-2029 (truite dans la Scheulte)
Birs — interkantonaler Abschnitt B1 (BE/JU)01.10.–15.03.25–32 cmart. 12 lit. a du règlement 2026-2029 (tronçon intercantonal B1 de la Birse)

Doubs:Behalten werden dürfen nur Forellen von 30 bis 35,0 cm sowie solche ab 55 cm (Fangfenster mit zwei getrennten Bereichen; das Feld «max» bildet nur den unteren Bereich von 30 bis 35 cm ab). Diese Werte entsprechen dem dreijährigen Versuch, der ab 2026 im Rahmen des französisch-schweizerischen Abkommens läuft (SR 0.923.22). Höchstens 2 Forellen pro Tag im Doubs (art. 21). Fangsaison wie beim Grundwert (art. 12 lit. a).

Scheulte:Behalten werden dürfen nur Forellen ab 40 cm. In der Scheulte ist allein die Fliegenrute mit einer einzigen künstlichen Fliege oder Nymphe zugelassen (art. 32 al. 2). Höchstens 2 Forellen pro Tag, 5 pro Jahr mit dem Jahrespatent und 2 mit dem Wochenpatent (art. 21). In der Scheulte ist die Forelle die einzige fangbare Art (art. 19 lit. d).

Birs — interkantonaler Abschnitt B1 (BE/JU):Im interkantonalen Abschnitt B1 der Birse (BE/JU) beginnt die Saison erst am 16. März und nicht am ersten Samstag im März; die Schonzeit läuft dort also bis zum 15. März. Fangmasse wie für die Birse und die Sorne (25 bis 32 cm sowie ab 40 cm). Eine interkantonale Vereinbarung BE/JU hebt den Preiszuschlag auf dem Patent für Personen mit Wohnsitz in einem der beiden Kantone auf (Anhang 1, Anmerkung 1).

An der Kantonsgrenze

Die Bachforelle muss im Kanton Jura 25 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Birs und Sorne grenzt der Kanton an 4 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Bern verlangt je 24 cm — 1 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Solothurn 38 cm, Basel-Stadt 35 cm und Basel-Landschaft 26 cm — 1 bis 13 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Neuenburg.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement sur l'exercice de la pêche durant la période 2026-2029 du 3 février 2026 (règlement du Gouvernement (fondé sur les art. 9 à 12, 39, 40 et 42 LPêche JU))
Fundstelle
art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029
Fassung
du 3 février 2026, en vigueur du 1er mars 2026 au 28 février 2030 (art. 36); c'est ce règlement pluriannuel — et non le recueil RSJU — qui fixe les périodes de pêche, les longueurs de capture et les émoluments
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Bachforelle im Kanton Jura sein?

Zwischen 25 und 32 Zentimetern. Ausserhalb dieses Fensters — also zu klein und zu gross — ist der Fisch zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Jura?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Doubs, Scheulte, Birs — interkantonaler Abschnitt B1 (BE/JU). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Bachforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Bachforelle im Kanton Jura. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Bachforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Bachforelle-Fangmass in anderen Kantonen

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