Fangmass
Fangmass Äsche im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden setzt für die Äsche kein eigenes Fangmass fest. Es bleibt bei der Untergrenze des Bundes. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Äsche (Thymallus thymallus) |
| Kanton | Appenzell Ausserrhoden (AR) |
| Fangmass Kanton | nur Bundesvorgabe |
| Untergrenze Bund | 28 cm |
| Schonzeit | nur Bundesvorgabe |
| Fundstelle | Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Fischereiverordnung AR (bGS 527.2) enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende.
Was du dazu wissen solltest
- Bundesrechtliche BaselineSchonzeit mindestens 10 Wochen, Fangmindestmass 28 cm; Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) und europäisch geschützt nach VBGF Anhang 1. Appenzell Ausserrhoden hat für die Äsche keine Kalender-Schonzeit festgelegt, obwohl die Art in Sitter, Urnäsch und Goldach vorkommen kann. Die faktische Fangsaison 01.04.–15.09. (Art. 29 FiV) deckt die Frühjahrs-Laichzeit der Äsche nicht ab — hier besteht eine erkennbare Regelungslücke des kantonalen Rechts. Vor dem Fang in AR unbedingt beim Amt für Umwelt oder beim Revierpächter rückfragen.
Abweichende Masse im Kanton Appenzell Ausserrhoden
In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI) | nicht abschliessend geklärt | nicht abschliessend geklärt | Art. 2 und Art. 4 Vereinbarung AR/SG (bGS 527.3); Art. 1 Vereinbarung AR/AI (bGS 527.4) |
Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI):In der Sitter (Reviere 16 und 18) und im Necker gilt das Fischereirecht von SG bzw. AI, das für die Äsche eigene Kalender-Schonzeiten kennt.
An der Kantonsgrenze
Die Äsche trägt im Kanton Appenzell Ausserrhoden kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. St. Gallen verlangt an der Sitter und an der Goldach 35 cm. Thurgau verlangt an der Sitter 35 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Appenzell Innerrhoden führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fundstelle
- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Äsche im Kanton Appenzell Ausserrhoden sein?
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Appenzell Ausserrhoden?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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