Fangmass
Fangmass Äsche im Kanton Jura
Für die Äsche ist im Kanton Jura ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Äsche (Thymallus thymallus) |
| Kanton | Jura (JU) |
| Fangmass Kanton | kein Fangmass |
| Untergrenze Bund | 28 cm |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Fundstelle | Règlement pêche 2026-2029 JU, art. 19 du règlement 2026-2029 (a contrario) |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Länge der Fische wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 24 règlement sur l'exercice de la pêche 2026-2029; art. 16 der Ausführungsverordnung). Bei den Krebsen wird die Länge von der Spitze des Rostrums bis zum Ende des Schwanzes gemessen (art. 16 der Verordnung) — ihr Fang ist allerdings vollständig verboten (art. 20 al. 1 règlement). Fische, die einem Fangmindestmass unterstehen, dürfen nach dem Fang nicht verstümmelt werden, damit ihr Mass überprüfbar bleibt (art. 27 règlement).
Was du dazu wissen solltest
Die Äsche zählt nach art. 19 NICHT zu den fangbaren Arten (fangbar sind nur die Forelle, der Hecht, das Egli und die Cypriniden). Sie darf deshalb in keinem jurassischen Gewässer entnommen werden und ist damit faktisch ganzjährig geschont. Es ist ausdrücklich verboten, auf den Laichplätzen der Äschen zu gehen (art. 15 al. 3). Während der Schonzeit ist zudem der Handel mit Äschen aus jurassischen Gewässern verboten (art. 20 OPêche). Im Grenzabschnitt des Doubs ist die Äsche durch das französisch-schweizerische Abkommen besonders geschützt (SR 0.923.22; stark gefährdeter Bestand). Siehe auch Art. 2a VBGF.
An der Kantonsgrenze
Die Äsche trägt im Kanton Jura kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Basel-Stadt verlangt an der Birs 35 cm. Neuenburg verlangt am Doubs 30 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern, Solothurn und Basel-Landschaft führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Règlement sur l'exercice de la pêche durant la période 2026-2029 du 3 février 2026 (règlement du Gouvernement (fondé sur les art. 9 à 12, 39, 40 et 42 LPêche JU))
- Fundstelle
- art. 19 du règlement 2026-2029 (a contrario)
- Fassung
- du 3 février 2026, en vigueur du 1er mars 2026 au 28 février 2030 (art. 36); c'est ce règlement pluriannuel — et non le recueil RSJU — qui fixe les périodes de pêche, les longueurs de capture et les émoluments
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Äsche im Kanton Jura sein?
Der Kanton Jura legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Jura. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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