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Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Waadt

Für die Äsche ist im Kanton Waadt ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonWaadt (VD)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeitganzjährig geschont
FundstelleDirectives rivières 2025-2027, art. 42 et art. 44 Directives 2025-2027

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Längen werden nach art. 48 al. 1 der Weisungen 2025-2027 (und, wortgleich, art. 4 der Reglemente der Konkordate von Neuenburg und Murten) gemessen «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse». Nach art. 51 der Weisungen darf die fischende Person keinesfalls den Kopf oder den Schwanz des gefangenen Fisches abschneiden oder die Filets ablösen, bevor sie zu Hause angekommen ist. art. 40 LPêche verbietet es, sich mit einem Fisch, der das vorgeschriebene Fangmindestmass nicht erreicht, näher als 20 m an einem Gewässer aufzuhalten.

Was du dazu wissen solltest

art. 42 der Weisungen: «Die Fischerei auf die Äsche ist verboten.» art. 44 bestätigt dies: Die Äsche ist in allen Gewässern ganzjährig geschont. Auch im Neuenburgersee ist die Äschenfischerei ganzjährig verboten (art. 4 al. 3 RC-Pêche-NE). Anhang IV weist der Äsche den Gefährdungsstatus 2 zu. Kein Fangmindestmass, da der Fang ganzjährig verboten ist.

Abweichende Masse im Kanton Waadt

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genferseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Terganzjährig geschontkein Fangmassart. 5 al. 1 Directives Joux 2023

Genfersee:Die Fischerei auf die Äsche (Thymallus thymallus) ist im Genfersee ganzjährig verboten (art. 39 al. 1 let. b). Kein Fangmindestmass, da kein Fang zulässig ist.

Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter:Die Äsche ist in allen drei Seen das ganze Jahr über geschützt (art. 5 al. 1). Anhang 3 führt sie mit Gefährdungsstatus 2 und als europaweit geschützte Art.

An der Kantonsgrenze

Die Äsche trägt im Kanton Waadt kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Freiburg verlangt am Neuenburgersee und am Murtensee 38 cm. Genf verlangt am Genfersee und an der Rhône 35 cm. Neuenburg verlangt am Neuenburgersee 30 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern und Wallis führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fundstelle
art. 42 et art. 44 Directives 2025-2027
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Waadt sein?

Der Kanton Waadt legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Waadt?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Genfersee, Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Waadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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