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Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Solothurn

Für die Äsche ist im Kanton Solothurn ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonSolothurn (SO)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeitganzjährig geschont
FundstelleFiVO SO, § 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Als Mass gilt die Distanz von der Kopfspitze bis zum natürlich ausgebreiteten Schwanzende (§ 12 Abs. 1 FiVO).

Was du dazu wissen solltest

Seit 01.03.2026 in sämtlichen Gewässern des Kantons ganzjährig geschont (Begründung des AWJF: stark rückläufige Bestände, belegt durch Fangzahlen und jährliche Larvenkartierungen). Die Spalte «Fangmasse» ist in der Tabelle leer, weil bei ganzjähriger Schonung kein Fangmass mehr besteht. Die bisherige Tagesfangzahl für die Äsche wurde gestrichen. Auf den Grenzstrecken zu AG und BL gelten abweichend weiterhin die alten Übereinkünfte — siehe Varianten.

Abweichende Masse im Kanton Solothurn

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Aare — Grenzgewässer BE/SOganzjährig geschontkein FangmassArt. 3 Abs. 1 Vereinbarung Aare BE/SO (BGS 625.711)
Aare — Grenzgewässer AG/SO01.01.–15.05.36 cmArt. 3 Übereinkunft Aare AG/SO (BGS 625.721 / SAR 935.030)
Birs — Grenzgewässer BL/SO01.02.–30.04.35 cmArt. 3 Übereinkunft Birs BL/SO (BGS 625.732)

Aare — Grenzgewässer BE/SO:Per 01.01.2026 nachgeführt: Fangmindestmass «-», Schonzeit «ganzjährig». Die Tagesfangzahl für die Äsche wurde gleichzeitig aufgehoben (Art. 4).

Aare — Grenzgewässer AG/SO:ACHTUNG WIDERSPRUCH: Diese Übereinkunft ist seit 2009 unverändert. Sowohl Solothurn (FiVO, ab 01.03.2026) als auch Aargau (ab 01.05.2026) haben die Äsche inzwischen ganzjährig geschont, ohne die Übereinkunft nachzuführen. Das AWJF hält im Schreiben vom Februar 2026 fest, die Vereinbarungen mit AG und BL seien «zurzeit noch unverändert», in diesen Abschnitten gälten «noch die bisherigen Bestimmungen». Vor dem Angeln auf dieser Strecke unbedingt die aktuelle Auskunft beider Kantone einholen. Fangzahl nach Art. 4: 2 Äschen pro Tag.

Birs — Grenzgewässer BL/SO:Zusätzlich generelles Fischereiverbot in der Birs vom 15.10. bis Ende Februar (Art. 2), womit die Äsche faktisch von 15.10. bis 30.04. geschützt ist. Fangzahl: 4 Äschen pro Tag (Art. 4). Auch diese Übereinkunft ist seit 2009 unverändert und wurde nicht an die ganzjährige Äschenschonung des Kantons Solothurn angepasst.

An der Kantonsgrenze

Die Äsche trägt im Kanton Solothurn kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Basel-Stadt verlangt an der Birs 35 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern, Basel-Landschaft, Aargau und Jura führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiVO) (625.12)
Fundstelle
§ 12 Abs. 3bis (Tabelle) FiVO
Fassung
vom 25.08.2008, Stand 01.03.2026 (Beschluss vom 08.12.2025, GS 2025, 53)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Solothurn sein?

Der Kanton Solothurn legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Solothurn?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Aare — Grenzgewässer BE/SO, Aare — Grenzgewässer AG/SO, Birs — Grenzgewässer BL/SO. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Solothurn. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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