Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Graubünden

Das Fangmindestmass für die Äsche beträgt im Kanton Graubünden 32 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonGraubünden (GR)
Fangmass Kanton32 cm
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeitbis und mit 14.06
FundstelleFBV GR, Art. 14 Abs. 1 FBV (Schonzeit); Art. 20 FBV i. V. m. Anhang 1 Ziff. III FBV (Fangmass)

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

«Für die Bestimmung des Fangmasses sind die Fische von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse zu messen.» — Art. 18 Abs. 2 FBV (BR 760.155).

Was du dazu wissen solltest

Art. 14 Abs. 1 FBV nennt nur das Ende der Schonzeit: «in den übrigen Fliessgewässern des Kantons bis und mit 14. Juni». Ein Schonzeitbeginn ist nicht datiert — ausserhalb der Fangzeit (Art. 11 FBV: Fliessgewässer bis 15. September) ist das Fischen ohnehin verboten. Faktisch darf die Äsche in den übrigen Fliessgewässern erst ab 15. Juni entnommen werden. Fangzahl: höchstens zwei Äschen pro Tag an Fliessgewässern und höchstens zehn Äschen pro Saison (Art. 22 Abs. 6 und Abs. 7 FBV). Zum Schutz des Äschenbestands sind im Inn zwischen St. Moritz und S-chanf (405–407) sowie in den entsprechenden Seitengewässern das Beschweren der Angelschnur und Schwimmer unterhalb des Köders verboten (Art. 26 Abs. 3 FBV).

Abweichende Masse im Kanton Graubünden

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpenrhein (301–305)bis und mit 30.0435 cmArt. 14 Abs. 1 FBV; Anhang 1 Ziff. III FBV
Lago di Livigno (4031)bis und mit 14.0635 cmAnhang 1 Ziff. III FBV
Einzugsgebiet der Moesa (Moesa, Calancasca und Seitengewässer) sowie Inn unterhalb S-chanf (408–413)ganzjährig geschontim Kantonsrecht nicht geführtArt. 3 Abs. 2 FBV

Alpenrhein (301–305):Schonzeit bis und mit 30. April; danach Fang ab 1. Mai (auf den Abschnitten 302–305 ist die Fangzeit bereits ab 1. Februar bzw. 1. März eröffnet, die Äsche bleibt aber bis 30. April geschont). Fangmindestmass 35 cm.

Lago di Livigno (4031):Fangmindestmass 35 cm; Tagesfanglimit zehn Edelfische, davon höchstens zwei Äschen (Art. 22 Abs. 4 FBV).

Einzugsgebiet der Moesa (Moesa, Calancasca und Seitengewässer) sowie Inn unterhalb S-chanf (408–413):Die Äsche ist dort ganzjährig geschützt (Fassung in Kraft seit 01.01.2026).

An der Kantonsgrenze

Die Äsche muss im Kanton Graubünden 32 Zentimeter messen. Über das gemeinsame Gewässer Rhein grenzt der Kanton an 5 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Schaffhausen verlangt je 30 cm — 2 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Zürich, Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau verlangen je 35 cm — 3 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Basel-Landschaft und Aargau führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften) (BR 760.155)
Fundstelle
Art. 14 Abs. 1 FBV (Schonzeit); Art. 20 FBV i. V. m. Anhang 1 Ziff. III FBV (Fangmass)
Fassung
Vom 10.12.2019, in Kraft seit 01.01.2020; aktuelle Version in Kraft seit 01.01.2026 (Beschlussdatum 08.12.2025), Anhänge Stand 1. Januar 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Graubünden sein?

Mindestens 32 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Graubünden?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Alpenrhein (301–305), Lago di Livigno (4031), Einzugsgebiet der Moesa (Moesa, Calancasca und Seitengewässer) sowie Inn unterhalb S-chanf (408–413). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Graubünden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Äsche-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton Graubünden im Überblick