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Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling im Kanton Freiburg

Für den Bachsaibling im Kanton Freiburg liess sich die Schonzeit nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen hier lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Ein kantonales Fangmass besteht für den Bachsaibling im Kanton Freiburg nicht.

Stand 07. September

Bitte beim Kanton nachfragen

Für diese Art liess sich die Regelung nicht abschliessend aus dem Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Bachsaibling nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Freiburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
nicht abschliessend geklärt
Fangmass
nicht abschliessend geklärt

art. 12 al. 5 OPêche

AngabeWert
Fischart Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)
KantonFreiburg (FR)
Schonzeitnicht abschliessend geklärt
Fangmassnicht abschliessend geklärt
FundstelleOPêche FR, art. 12 al. 5 OPêche

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Bachsaibling ist in den Freiburger Erlassen nicht namentlich geregelt. Er steht weder in Anhang 2 OPêche (einheimische Arten) noch in Anhang 3 des Konkordats von Murten. Als nicht einheimischer Fisch fiele er unter art. 12 al. 5 OPêche (kein Zurücksetzen, unverzügliche Tötung). Ob er im Kanton überhaupt vorkommt und ob er sich zuverlässig vom Seesaibling unterscheiden lässt, liess sich aus den Primärquellen nicht klären; der Status bleibt deshalb «nicht abschliessend geklärt».

Weitere Vorschriften im Kanton Freiburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ordonnance sur l'exercice de la pêche à permis en 2025, 2026 et 2027 (OPêche) (RSF 923.12)
Fundstelle
art. 12 al. 5 OPêche
Fassung
du 01.10.2024, version entrée en vigueur le 01.01.2026 (Annexe 3 modifiée le 15.12.2025, ROF 2025_109); articles 8 à 23, 28 à 67 et Annexes 1–2 approuvés par le DETEC le 22.01.2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling im Kanton Freiburg?

Das Fischereirecht im Kanton Freiburg sieht für Bachsaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Bachsaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachsaibling im Kanton Freiburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Freiburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachsaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Freiburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachsaibling wieder frei wird.

Bachsaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit".

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