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Schonzeit

Schonzeit Karpfen im Kanton Freiburg

Die Schonzeit für den Karpfen im Kanton Freiburg läuft vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Fangmass ist für den Karpfen im Kanton Freiburg nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Bewegliches Datum — bitte Termin prüfen

Die Schonzeit läuft vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. Der genaue Kalendertag wechselt jährlich und lässt sich nicht automatisch berechnen — bitte die Saisoneröffnung beim Kanton prüfen, bevor du entnimmst.

Schonzeit im Kanton Freiburg: vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Karpfen nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Freiburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
Fangmass
kein Fangmass

art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche

AngabeWert
Fischart Karpfen (Cyprinus carpio)
KantonFreiburg (FR)
Schonzeiterster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
Fangmasskein Fangmass
FundstelleOPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Einheimisch (Anhang 2 OPêche, Status 4). Als «übrige zugelassene Art» in den rein freiburgischen Fliessgewässern: allgemeine Zeit (vom ersten Sonntag im März bis zum ersten Sonntag im Oktober), ohne Fangmindestmass. Fangmindestmasse bestehen nur in einzelnen Gewässern (siehe die Varianten).

Abweichende Regeln im Kanton Freiburg

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Freiburg. In den folgenden Gewässern gilt für Karpfen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Broye-Kanal und Grand Canal (Bibera)keine Schonzeit40 cmart. 35, art. 37 OPêche
Greyerzersee und Schiffenensee15.03.–31.05.40 cmart. 50 al. 1, art. 52 OPêche

Broye-Kanal und Grand Canal (Bibera):Der Karpfen zählt zu den «übrigen Arten»: ganzjährig fischbar (art. 35). Fangmindestmass: über 40 cm (art. 37).

Greyerzersee und Schiffenensee:Der Karpfen zählt zu den «übrigen Arten»: Fangzeit vom 01.06. bis 14.03., daraus ergibt sich eine Schonzeit vom 15.03. bis 31.05. Fangmindestmass: über 40 cm.

Weitere Vorschriften im Kanton Freiburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ordonnance sur l'exercice de la pêche à permis en 2025, 2026 et 2027 (OPêche) (RSF 923.12)
Fundstelle
art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche
Fassung
du 01.10.2024, version entrée en vigueur le 01.01.2026 (Annexe 3 modifiée le 15.12.2025, ROF 2025_109); articles 8 à 23, 28 à 67 et Annexes 1–2 approuvés par le DETEC le 22.01.2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen im Kanton Freiburg?

Vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. Rechtsgrundlage ist OPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Freiburg?

Nein. im Kanton Freiburg gelten für Karpfen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Canal de la Broye et Grand Canal (Bibera), Lac de la Gruyère et lac de Schiffenen. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Karpfen im Kanton Freiburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Freiburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Karpfen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Freiburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Karpfen wieder frei wird.

Karpfen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Freiburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Freiburg im Überblick