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Schonzeit

Schonzeit Barbe im Kanton Freiburg

Die Schonzeit für die Barbe im Kanton Freiburg läuft vom 01.05. bis zum 31.07. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Fangmass ist für die Barbe im Kanton Freiburg nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Freiburg: vom 01.05. bis zum 31.07

Kantonale Schonzeit im Kanton Freiburg im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Barbe nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Freiburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.05.–31.07.
Fangmass
kein Fangmass

art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche

AngabeWert
Fischart Barbe (Barbus barbus)
KantonFreiburg (FR)
Schonzeit01.05.–31.07.
Fangmasskein Fangmass
FundstelleOPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Einheimisch (Anhang 2 OPêche, Status 4). Die Barbe hat eine eigene Fangzeit: vom ersten Sonntag im März bis 30.04. sowie vom 01.08. bis zum ersten Sonntag im Oktober (art. 28 al. 1). Es bestehen somit ZWEI Schonzeiten: die hier erfasste im Sommer, vom 01.05. bis 31.07., sowie eine Winterschonzeit vom ersten Sonntag im Oktober bis zum ersten Sonntag im März. Kein Fangmindestmass (art. 30 al. 3). Dieselbe Zeit gilt für die Barbe in den Grenzgewässern zu Waadt (art. 40).

Abweichende Regeln im Kanton Freiburg

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Freiburg. In den folgenden Gewässern gilt für Barbe etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Grenzgewässer zur Waadt (art. 25 OPêche)01.05.–31.07.kein Fangmassart. 40 OPêche

Grenzgewässer zur Waadt (art. 25 OPêche):Dieselbe Fangzeit der Barbe wie in den rein freiburgischen Gewässern (vom ersten Sonntag im März bis 30.04. und vom 01.08. bis zum ersten Sonntag im Oktober); zweite Schonzeit vom ersten Sonntag im Oktober bis zum ersten Sonntag im März. Kein Fangmindestmass.

Weitere Vorschriften im Kanton Freiburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ordonnance sur l'exercice de la pêche à permis en 2025, 2026 et 2027 (OPêche) (RSF 923.12)
Fundstelle
art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche
Fassung
du 01.10.2024, version entrée en vigueur le 01.01.2026 (Annexe 3 modifiée le 15.12.2025, ROF 2025_109); articles 8 à 23, 28 à 67 et Annexes 1–2 approuvés par le DETEC le 22.01.2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barbe im Kanton Freiburg?

Vom 01.05. bis zum 31.07. Rechtsgrundlage ist OPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Barbe sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Freiburg?

Nein. im Kanton Freiburg gelten für Barbe in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Eaux limitrophes avec Vaud (art. 25 OPêche). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Barbe gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Barbe im Kanton Freiburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Freiburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Barbe — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Freiburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Barbe wieder frei wird.

Barbe in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Barbe Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Freiburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Freiburg im Überblick