Fluss · BE · NE
Fischen im Zihlkanal
Verbindet den Neuenburgersee mit dem Bielersee, französisch Canal de la Thielle.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Zihlkanal
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.
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Wer hier Recht setzt
Der Zihlkanal berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Bern: Bern führt Patent- und Pachtgewässer nebeneinander: Das Angelfischerpatent deckt drei grosse Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässer, daneben verpachtet der Kanton rund 300 Gewässer — dort gilt ein Fischereipass oder eine Gastkarte der Pächterschaft (Art. 41 FiDV). Welche Kategorie für einen Abschnitt gilt, veröffentlicht der Kanton nur als Karte. Patent- und Pachtgewässer im Kanton Bern (Karte)
- Neuenburg: Für die Neuenburger Staatsgewässer gilt das Flusspatent nach dem Arrêté 2026.
Geregelte Arten am Zihlkanal
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Zihlkanal eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | BE | NE |
|---|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–15.03. 24 cm | 01.10.–28.02. 25–32 cm |
| Seeforelle | 01.09.–31.01. 45 cm | 26.10.–17.01. 40 cm |
| Seesaibling | 01.11.–31.12. 22 cm | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Felchen | 01.11.–31.12. 25 cm eigene Regel für Zihlkanal | 15.10.–28.02. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont kein Fangmass | 01.10.–09.05. 30 cm |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Egli | keine Schonzeit 15 cm | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 01.04.–31.05. kein Fangmass | 01.03.–15.06. 40 cm |
| Wels | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 15.05.–15.06. 50 cm |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Schleie | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Alet | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Rotauge | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Brachsme | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Barbe | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für den Zihlkanal
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Felchen | BE | Bergseen, Stauseen, Zihlkanal und übrige Gewässer | 01.11.–31.12. | 25 cm | Anhang 1 Bst. b Ziff. 5 FiDV |
Felchen, Bergseen, Stauseen, Zihlkanal und übrige Gewässer: Auffangtatbestand «allen übrigen Gewässern».
Achtung bei 14 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Egli, Zander, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe unterschiedlich. Wer am Zihlkanal die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Messstation
| Station | Gampelen, Zihlbrücke (2446) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel · Abfluss |
| Höhe über Meer | rund 432 m |
| Koordinaten | 47.0211, 7.0342 |
Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Zihlkanal?
Der Zihlkanal grenzt an 2 Kantone: Bern, Neuenburg. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich am Zihlkanal ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Warum steht hier keine Wassertemperatur?
Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Gampelen, Zihlbrücke der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2446), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern, Patent Neuenburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern, Freiangelrecht Neuenburg.