Fluss · ZH · AG
Fischen in der Limmat
Abfluss des Zürichsees, stadtnahes Äschen- und Forellengewässer.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Limmat
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Baden, Limmatpromenade, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.
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Wer hier Recht setzt
Die Limmat berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Zürich: Beides kommt vor: benannte Strecken sind Patentgewässer, der übrige Lauf ist in Fischereireviere verpachtet. Welche Strecke welche ist, entscheidet, wo du die Berechtigung beziehst. Fischereirevierverzeichnis des Kantons Zürich
- Aargau: Der Aargau gibt für die Angelfischerei kein Patent aus. Die Berechtigung ist eine Revierkarte der Pächterschaft — als Jahres-, Wochen- oder Tageskarte. Ausgabestellen für Fischerkarten, Kanton Aargau
Reviergrenzen sind als Strecke beschrieben («von der Brücke X bis zum Steg Y»). Wo zwischen zwei Revieren eine Lücke liegt, gibt es für dieses Stück weder Pächterin noch Patent — und damit keine Berechtigung.
Geregelte Arten an der Limmat
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Limmat eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | ZH | AG |
|---|---|---|
| Bachforelle | 16.10.–15.03. 28 cm | 01.10.–28.02. 28 cm eigene Regel für Limmat |
| Seeforelle | 01.10.–25.12. 40 cm | 01.10.–28.02. 28 cm eigene Regel für Limmat |
| Seesaibling | 01.10.–25.12. 25 cm | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe |
| Felchen | 20.11.–31.12. 25 cm | 01.10.–31.12. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont 35 cm | ganzjährig geschont nur Bundesvorgabe |
| Lachs | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm | 01.02.–30.04. 50 cm |
| Zander | 01.04.–31.05. 40 cm | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Barbe | keine Schonzeit 30 cm | keine Schonzeit 35 cm eigene Regel für Limmat |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für die Limmat
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee) | 01.10.–28.02. | 28 cm | § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV |
| Seeforelle | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen) | 01.10.–28.02. | 28 cm | § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV |
| Barbe | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat | keine Schonzeit | 35 cm | § 16 Abs. 1 lit. d AFV |
Bachforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag und Person (§ 17 Abs. 1 AFV, Fassung seit 01.05.2026).
Seeforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag (§ 17 Abs. 1 AFV).
Achtung bei 6 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Hecht, Zander unterschiedlich. Wer an der Limmat die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Messstation
| Station | Baden, Limmatpromenade (2243) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel · Abfluss · Wassertemperatur |
| Höhe über Meer | rund 350 m |
| Koordinaten | 47.4757, 8.3094 |
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Limmat?
Die Limmat grenzt an 2 Kantone: Zürich, Aargau. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich an der Limmat ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Wie warm ist das Wasser in der Limmat?
Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Baden, Limmatpromenade der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2243), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Zürich, Patent Aargau. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Zürich, Freiangelrecht Aargau.
Fischarten in der Limmat
Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das die Limmat ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.