Fluss · UR · LU · ZG · AG
Fischen in der Reuss
Vom Gotthard durch den Vierwaldstättersee bis in die Aare; auf der Zuger Strecke gilt Aargauer Recht.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Reuss
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Luzern, Geissmattbrücke, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.
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Wer hier Recht setzt
Die Reuss berührt 4 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
- Schonzeiten und Fangmasse Uri · Patent UR
- Schonzeiten und Fangmasse Luzern · Patent LU
- Schonzeiten und Fangmasse Zug · Patent ZG
- Schonzeiten und Fangmasse Aargau · Patent AG
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Uri: Die Berechtigung kommt als Fischerpatent vom Kanton — als Jahres-, Wochen- oder Eintagespatent, auch elektronisch über die Patent-App Uri (Art. 12 FiV UR).
- Luzern: Für die Untere Reuss besteht eine benannte Patentstrecke (Flug-, Spinn-, Grundangel- und Fliegenfischerei). Der übrige Luzerner Lauf ist Pachtgewässer. Fischereipatente des Kantons Luzern
- Zug: Für die Zuger Fliess- und Kleingewässer gibt es kein Patent, sondern Pachtreviere und private Fischereirechte; einzelne Korporationen geben Anglerkarten ab. Fischereigesetzgebung des Kantons Zug (BGS 933.11)
- Aargau: Der Aargau gibt für die Angelfischerei kein Patent aus. Die Berechtigung ist eine Revierkarte der Pächterschaft — als Jahres-, Wochen- oder Tageskarte. Ausgabestellen für Fischerkarten, Kanton Aargau
Reviergrenzen sind als Strecke beschrieben («von der Brücke X bis zum Steg Y»). Wo zwischen zwei Revieren eine Lücke liegt, gibt es für dieses Stück weder Pächterin noch Patent — und damit keine Berechtigung.
Ohne Patent fischen?
Zum Fischen in der Reuss braucht es eine Fischereiberechtigung — ein Freiangelrecht besteht hier nicht.
- Luzern: nein, hier braucht es eine Fischereiberechtigung. Freiangelrecht Luzern
Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.
Geregelte Arten an der Reuss
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Reuss eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | UR | LU | ZG | AG |
|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–14.04. 24 cm eigene Regel für Reuss | 01.10.–31.01. 27 cm eigene Regel für Reuss | 01.10.–29.02. 24 cm | 01.10.–28.02. 28 cm eigene Regel für Reuss |
| Seeforelle | 01.10.–14.04. 35 cm | 01.10.–25.12. 35 cm | 01.10.–29.02. 24 cm | 01.10.–28.02. 28 cm eigene Regel für Reuss |
| Regenbogenforelle | 01.10.–14.04. 24 cm | nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt | keine Schonzeit kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt nicht abschliessend geklärt |
| Seesaibling | 01.10.–25.12. 22 cm | 01.10.–25.12. 22 cm | 15.10.–15.01. 22 cm | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe |
| Bachsaibling | 01.10.–14.04. 24 cm | nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Felchen | 15.10.–25.12. 30 cm | 15.11.–25.12. 25 cm | 15.11.–31.01. 26 cm | 01.10.–31.12. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | 01.01.–30.09. 35 cm | 01.02.–30.04. 30 cm | ganzjährig geschont nur Bundesvorgabe |
| Lachs | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Hecht | 15.03.–30.04. 50 cm | keine Schonzeit kein Fangmass eigene Regel für Reuss | 01.03.–30.04. 50 cm | 01.02.–30.04. 50 cm |
| Zander | 15.04.–31.05. 40 cm | 01.04.–31.05. 40 cm | keine Schonzeit kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont 50 cm | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Barbe | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | keine Schonzeit kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass | keine Schonzeit 35 cm eigene Regel für Reuss |
| Nase | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für die Reuss
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | UR | Reuss (Urnersee bis Göschenen), Dorfbach, Giessen, Stille Reuss, Walenbrunnen, Gangbach Schattdorf, Palanggenbach, Bockibach, Göscheneralpreuss | 01.10.–14.04. | 24 cm | Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a FiR UR |
| Bachforelle | LU | Patentstrecke Untere Reuss | 01.10.–31.01. | 27 cm | Merkblatt Untere Reuss (Weisung lawa) i. V. m. § 13 Abs. 4 FiV |
| Bachforelle | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee) | 01.10.–28.02. | 28 cm | § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV |
| Seeforelle | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen) | 01.10.–28.02. | 28 cm | § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV |
| Hecht | LU | Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.) | keine Schonzeit | kein Fangmass | § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV |
| Barbe | AG | Rhein, Aare, Reuss und Limmat | keine Schonzeit | 35 cm | § 16 Abs. 1 lit. d AFV |
Bachforelle, Reuss (Urnersee bis Göschenen), Dorfbach, Giessen, Stille Reuss, Walenbrunnen, Gangbach Schattdorf, Palanggenbach, Bockibach, Göscheneralpreuss: Namentlich aufgezählte Fliessgewässer mit erhöhtem Fangmindestmass.
Bachforelle, Patentstrecke Untere Reuss: Höchstens 5 Forellen pro Tag und Person.
Bachforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag und Person (§ 17 Abs. 1 AFV, Fassung seit 01.05.2026).
Seeforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag (§ 17 Abs. 1 AFV).
Hecht, Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.): § 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV beschränken die Hechtregelung ausdrücklich auf stehende Gewässer.
Achtung bei 12 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Bachsaibling, Felchen, Äsche, Lachs, Hecht, Zander, Barbe, Nase unterschiedlich. Wer an der Reuss die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Messstation
| Station | Luzern, Geissmattbrücke (2152) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel · Abfluss · Wassertemperatur |
| Höhe über Meer | rund 400 m |
| Koordinaten | 47.054, 8.2985 |
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Reuss?
Die Reuss grenzt an 4 Kantone: Uri, Luzern, Zug, Aargau. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Darf ich an der Reuss ohne Patent fischen?
Nein. Luzern schliesst die Reuss vom Freiangelrecht aus. Es braucht eine Fischereiberechtigung; welche, steht auf der Patentseite des Kantons.
Brauche ich an der Reuss ein Patent?
Ja. Ein Freiangelrecht besteht hier nicht. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Wie warm ist das Wasser in der Reuss?
Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Luzern, Geissmattbrücke der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2152), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Uri, Patent Luzern, Patent Zug, Patent Aargau. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Uri, Freiangelrecht Luzern, Freiangelrecht Zug, Freiangelrecht Aargau.
Fischarten in der Reuss
Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das die Reuss ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.