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Fluss · UR · LU · ZG · AG

Fischen in der Reuss

Vom Gotthard durch den Vierwaldstättersee bis in die Aare; auf der Zuger Strecke gilt Aargauer Recht.

Reuss — Fluss
Foto: This Photo was taken by Wolfgang Moroder. Feel free to use my photos, but please mention me as the author and send me a · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Reuss

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Luzern, Geissmattbrücke, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

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Wer hier Recht setzt

Die Reuss berührt 4 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Reviergrenzen sind als Strecke beschrieben («von der Brücke X bis zum Steg Y»). Wo zwischen zwei Revieren eine Lücke liegt, gibt es für dieses Stück weder Pächterin noch Patent — und damit keine Berechtigung.

Ohne Patent fischen?

Zum Fischen in der Reuss braucht es eine Fischereiberechtigung — ein Freiangelrecht besteht hier nicht.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten an der Reuss

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Reuss eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art URLUZGAG
Bachforelle 01.10.–14.04.
24 cm
eigene Regel für Reuss
01.10.–31.01.
27 cm
eigene Regel für Reuss
01.10.–29.02.
24 cm
01.10.–28.02.
28 cm
eigene Regel für Reuss
Seeforelle 01.10.–14.04.
35 cm
01.10.–25.12.
35 cm
01.10.–29.02.
24 cm
01.10.–28.02.
28 cm
eigene Regel für Reuss
Regenbogenforelle 01.10.–14.04.
24 cm
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
keine Schonzeit
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
nicht abschliessend geklärt
Seesaibling 01.10.–25.12.
22 cm
01.10.–25.12.
22 cm
15.10.–15.01.
22 cm
nur Bundesvorgabe
nur Bundesvorgabe
Bachsaibling 01.10.–14.04.
24 cm
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Felchen 15.10.–25.12.
30 cm
15.11.–25.12.
25 cm
15.11.–31.01.
26 cm
01.10.–31.12.
25 cm
Äsche ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
01.01.–30.09.
35 cm
01.02.–30.04.
30 cm
ganzjährig geschont
nur Bundesvorgabe
Lachs im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
nur Bundesvorgabe
nur Bundesvorgabe
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Hecht 15.03.–30.04.
50 cm
keine Schonzeit
kein Fangmass
eigene Regel für Reuss
01.03.–30.04.
50 cm
01.02.–30.04.
50 cm
Zander 15.04.–31.05.
40 cm
01.04.–31.05.
40 cm
keine Schonzeit
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
50 cm
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Barbe im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
keine Schonzeit
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
keine Schonzeit
35 cm
eigene Regel für Reuss
Nase im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Reuss

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle UR Reuss (Urnersee bis Göschenen), Dorfbach, Giessen, Stille Reuss, Walenbrunnen, Gangbach Schattdorf, Palanggenbach, Bockibach, Göscheneralpreuss 01.10.–14.04. 24 cm Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a FiR UR
Bachforelle LU Patentstrecke Untere Reuss 01.10.–31.01. 27 cm Merkblatt Untere Reuss (Weisung lawa) i. V. m. § 13 Abs. 4 FiV
Bachforelle AG Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee) 01.10.–28.02. 28 cm § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV
Seeforelle AG Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen) 01.10.–28.02. 28 cm § 15 Abs. 2 lit. b und § 16 Abs. 1 lit. h AFV
Hecht LU Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.) keine Schonzeit kein Fangmass § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Barbe AG Rhein, Aare, Reuss und Limmat keine Schonzeit 35 cm § 16 Abs. 1 lit. d AFV

Bachforelle, Reuss (Urnersee bis Göschenen), Dorfbach, Giessen, Stille Reuss, Walenbrunnen, Gangbach Schattdorf, Palanggenbach, Bockibach, Göscheneralpreuss: Namentlich aufgezählte Fliessgewässer mit erhöhtem Fangmindestmass.

Bachforelle, Patentstrecke Untere Reuss: Höchstens 5 Forellen pro Tag und Person.

Bachforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen, z. B. Klingnauer Stausee): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag und Person (§ 17 Abs. 1 AFV, Fassung seit 01.05.2026).

Seeforelle, Rhein, Aare, Reuss und Limmat (inkl. Stauhaltungen): Fangbeschränkung: gesamthaft höchstens sechs Fische der Arten Forelle und Hecht pro Tag (§ 17 Abs. 1 AFV).

Hecht, Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.): § 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV beschränken die Hechtregelung ausdrücklich auf stehende Gewässer.

Achtung bei 12 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Bachsaibling, Felchen, Äsche, Lachs, Hecht, Zander, Barbe, Nase unterschiedlich. Wer an der Reuss die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationLuzern, Geissmattbrücke (2152)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss · Wassertemperatur
Höhe über Meerrund 400 m
Koordinaten47.054, 8.2985

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Reuss?

Die Reuss grenzt an 4 Kantone: Uri, Luzern, Zug, Aargau. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Darf ich an der Reuss ohne Patent fischen?

Nein. Luzern schliesst die Reuss vom Freiangelrecht aus. Es braucht eine Fischereiberechtigung; welche, steht auf der Patentseite des Kantons.

Brauche ich an der Reuss ein Patent?

Ja. Ein Freiangelrecht besteht hier nicht. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser in der Reuss?

Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Luzern, Geissmattbrücke der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2152), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Uri, Patent Luzern, Patent Zug, Patent Aargau. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Uri, Freiangelrecht Luzern, Freiangelrecht Zug, Freiangelrecht Aargau.

Fischarten in der Reuss

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das die Reuss ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

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