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Fluss · BE · FR

Fischen in der Sense

Grenzfluss zwischen Bern und Freiburg mit breiten Schotterbänken, französisch Singine.

Sense — Fluss
Foto: P. Rui at de.wikipedia · CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Sense

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Thörishaus, Sensematt, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

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Wer hier Recht setzt

Die Sense berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Sense

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Sense eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art BEFR
Bachforelle 01.10.–15.03.
24 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
30 cm
Seeforelle 01.10.–15.03.
24 cm
eigene Regel für Sense
26.10.–17.01.
45 cm
Seesaibling 01.11.–31.12.
22 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Felchen 01.11.–31.12.
25 cm
15.10.–31.12.
30 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
erster Sonntag im Oktober–31.05.
38 cm
Hecht 01.03.–30.04.
45 cm
15.03.–14.04.
45 cm
Egli keine Schonzeit
15 cm
15.04.–31.05.
kein Fangmass
Zander 01.04.–31.05.
kein Fangmass
15.04.–31.05.
kein Fangmass
Trüsche im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Wels im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
15.05.–15.06.
50 cm
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass
Karpfen im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Schleie im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Alet im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Rotauge im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Brachsme im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Barbe im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.05.–31.07.
kein Fangmass
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Sense

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Seeforelle BE Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht 01.10.–15.03. 24 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 4 FiDV

Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht: Dies ist der Auffangtatbestand für alle nicht eigens genannten Gewässer, einschliesslich der Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV.

Achtung bei 16 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Trüsche, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe unterschiedlich. Wer an der Sense die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationThörishaus, Sensematt (2179)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss · Wassertemperatur
Höhe über Meerrund 551 m
Koordinaten46.8883, 7.3514

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Sense?

Die Sense grenzt an 2 Kantone: Bern, Freiburg. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Brauche ich an der Sense ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser in der Sense?

Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Thörishaus, Sensematt der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2179), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern, Patent Freiburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern, Freiangelrecht Freiburg.

Weitere Flüsse

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